1. Die Wehrpflicht

Mit Gesetz zur Allgemeinen Wehrpflicht vom 24.01.1962 war vorgegeben, dass jeder Wehrpflichtige 18 Monate Wehrpflichtzeit in der NVA abzuleisten hatte. Die Einberufung erfolgten halbjährlich. Damit waren im Panzerregiment-4 (PR-4):

ein PB 1. Diensthalbjahr;
ein PB 2. Diensthalbjahr;
ein PB 3. Diensthalbjahr.

In den selbstständigen Einheiten des PR-4, der Aufklärungskompanie ( AKLK ), der Stabskompanie ( StK ), der FLa-SFL-Batterie ( Fla-SFL-Bttr ), der Pionierkompanie ( PiK ),der Nachrichtenkompanie ( NaK ),  der Instandsetzungskompanie ( IK ) und der Kompanie materielle Sicherstellung (KMS) waren alle 3 Diensthalbjahre vorhanden.

Die Einberufungen erfolgten in der letzten Woche der Monate April und Oktober.

bild 50a

 

Pages: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16