1. Die Wehrpflicht Mit Gesetz zur Allgemeinen Wehrpflicht vom 24.01.1962 war vorgegeben, dass jeder Wehrpflichtige 18 Monate Wehrpflichtzeit in der NVA abzuleisten hatte. Die Einberufung erfolgten halbjährlich. Damit waren im Panzerregiment-4 (PR-4): |
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In den selbstständigen Einheiten des PR-4, der Aufklärungskompanie ( AKLK ), der Stabskompanie ( StK ), der FLa-SFL-Batterie ( Fla-SFL-Bttr ), der Pionierkompanie ( PiK ),der Nachrichtenkompanie ( NaK ), der Instandsetzungskompanie ( IK ) und der Kompanie materielle Sicherstellung (KMS) waren alle 3 Diensthalbjahre vorhanden. Die Einberufungen erfolgten in der letzten Woche der Monate April und Oktober. |
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