Kommandeur

OOFinÖk

Auf der Forumsseite der Domain http://www.nva-forum.de wurde ein interessanter Artikel über den Oberoffizier Finanzökonomie (OOFinÖk) gefunden, unter dem Aspekt, dies sollte bewahrt werden.  Die Diskussionsbeiträge des Users: xde100 wurden nachfolgend zusammengestellt und veröffentlicht. Zunächst bedanken wir uns  jedoch bei dem User für seine tiefgründige Arbeit . Interessant ist auch, dass dieser User während seines Studiums ein Truppenpraktikum im PR-4 absolvierte. Die nachfolgenden Ausführungen sind ausschließlich vom User xde100 im oben stehenden Forum gemacht worden. Die Redaktion hat lediglich die einzelnen Diskussionsbeiträge des Users, die an verschiedenen Stellen stehen, zusammengeführt.  

A. Ausbildungsweg eines OOFinÖk
  • Abitur
  • Bewährung in der Produktion (da wir alle bereits Abitur hatten, konnten wir per Erwachsenenqualifizierung den FA f. Chemische Produktion erwerben, es war also keine klassische Berufsausbildung)
  • Grundausbildung in Seelingstädt (4 Wochen im Sommer)
  • Beginn Studium (4 Jahre)
  • im 1.Studienjahres Fortsetzung der militärischen Ausbildung in Seelingstädt (nach meiner Erinnerung 6 Wochen im Sommer)
  • im 2. Studienjahr Fortsetzung der militärischen Ausbildung in Seelingstädt (4 Wochen im Winter zusammen mit den ’normalen‘ Studenten) und an der OHS Zittau (nach meiner Erinnerung 6 Wochen im Sommer)
  • im 3. Studienjahr Fortsetzung der militärischen Ausbildung an der OHS Zittau (nach meiner Erinnerung 4 Wochen im Sommer) sowie ein erster Truppenpraktikumsabschnitt (4 Wochen im Sommer)
  • im 4. Studienjahr jeweils ein zweiter und dritter Truppenpraktikumsabschnitt (je 4 Wochen im Winter und 4 Wochen im Sommer)
  • Diplom
 

  B. Theoretische Grundlagen der Arbeit eines OOFinÖk

Grundsatzvorschriften für die Tätigkeit des Finanzökonmischen Organs in der NVA waren:
  • Ordnung 005/9/001 – Besoldungsordnung;
  • Ordnung 005/9/003 – Ordnung über die finanzielle Versorgung der Armeeangehörigen;
  • Ordnung 005/9/004 – Prämienordnung;
  • Ordnung 005/9/006 – Ordnung über die Erfassung und Sicherung von Grund- und  Verbrauchsmaterialien;
  • Ordnung 005/9/007 – Ordnung über die Finanzökonomische Tätigkeit in der NVA;
  • A 020/86 Über die Durchführung finanzökonomischer Aufgaben;
  • Rahmenkollektivvertrag der Zivilbeschäftigten;
  • Anordnung über Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten sowie ihre Verantwortlichkeiten.

Die Dienstvorschrift DV 005/9/007 umfasste 16 Teile, diese waren:
  1. I.          Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle des Haushaltes und Berichtswesen;
  2. II.         Wirtschaftsverträge, Rechnungsbearbeitung und –erstellung;
  3. III.         Verantwortlichkeit des Finanzökonomischen Organs zu Preisen und Preiskontrolle;
  4. IV.        Aufgaben des Finanzökonomischen Organs zur finanziellen Nachweisführung und Zahlungsmittelabrechnung;
  5. V.         Fragen der Kontrolltätigkeit;
  6. VI.        Versicherungsschutz der NVA / Behandlung von Schadensersatzansprüchen;
  7. VII.       Kassenführung;
  8. VIII.      Maschinelle Bearbeitung finanzökonomischer Aufgaben;
  9. IX.       
  10. X.         Rechtsvorschriften und militärische Bestimmungen zur Arbeit des finanzökonomischen Organs;
  11. XI.        Aufgaben des finanzökonomischen Organs zur Aufstellung, Abrechnung und Durchführung des Bedarfsplanes;
  12. XII.       Pflichten zur Übernahme/Übergabe der Dienststellung Ltr. finanzökonomisches Organ sowie Aufgaben des  finanzökonomischen Organs bei Auflösung und Verlegung vonTruppenteilen und Einheiten;
  13. XIII.       fehlt
  14. XIV.      fehlt
  15. XV.      Erläuterung der Haushaltssystematik;
  16. XVI.     Spezielle Preisbestimmungen zur Berechnung von Lieferungen und Leistungen der NVA an juristische Personen, Armeeangehörige und Zivilbeschäftigte.
 
  I. Einführung in die Finanzökonomie in der NVA
 

1. Die aktive Rolle der Finanzen bei der ökonomischen Sicherstellung der NVA

 

1.1 Zum Inhalt und zu den Aufgaben der ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung
Prämissen:
  • Das Militärwesen wird durch die ökonomische Basis bestimmt.
  • Das Militärwesen seinerseits wirkt auf die ökonomische Basis zurück.

Inhalt der ökonomischen Sicherstellung:
  • Gesamtheit der Prozesse und Maßnahmen in der sozialistischen Volkswirtschaft, die auf die Deckung des militärischen Bedarfs sowie auf die Schaffung der notwendigen wirtschaftlichen Voraussetzungen ausgerichtet sind.
  • Prozess der Verteilung von Ressourcen und Sicherung der Reproduktion; umfass insbesondere:
(1.) Produktion und Zuführung von Bewaffnung und Ausrüstung sowie von Versorgungsgütern
(2.) Hervorbringung aller materiellen Ressourcen für militärische Zwecke
(3.) Realisierung der militärisch notwendigen Bauproduktion
(4.) Realisierung aller ökonomischen Maßnahmen zur Vorbereitung des Territoriums
(5.) Vorbereitung und Schaffung von strategischen Reserven und Vorräten
(6.) Vorbereitung und Schaffung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Standhaftigkeit
kriegswichtiger
       Produktionseinheiten
(7.) Maßnahmen der Sicherung, des Schutzes und der Versorgung der Bevölkerung
 
  • 60% aller Güter für die Landesverteidigung kommen aus der DDR selbst (wurde uns so referiert)
  • Wir unterscheiden zwischen militärischen Grundfonds (Bauliche Grundfonds sowie Bewaffnung und Ausrüstung) und militärischen Verbrauchsfonds (Existenzmittel und Versorgungsgüter). Die baulichen Grundfonds sind aus volkswirtschaftlicher Sicht Akkumulationsfonds, der Rest alles Konsumtionsfonds.

 

1.2 Gegenwärtige Bedingungen der ökonomischen Sicherstellung

 

  • Existenz von Hochrüstung und der Doktrin der Führbarkeit von Kriegen
  • Wirkung von Wissenschaft und Technik als Faktor militärischer Kampfkraft
  • Militärdoktrin des Warschauer Vertrages
  • ökonomische Sicherstellung ist Fortsetzung des Klassenkampfes

1.3 Inhalt und Quellen der finanziellen Sicherstellung

 

  • Warenproduktion und Ware-Geld-Beziehung sind Gestaltungs- und Realisierungsform der ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung
  • Geld und Finanzen sind doppelt bestimmt: sie sind einerseits sicherstellendes Element, andererseits Instrument der Leitung und Planung
  • Finanzen verkörpern Wechselbeziehungen zwischen Produktion und militärischer Sicherstellung, sie sind staatliche Einkommen, die durch Sekundärverteilung den Streitkräften zur Verfügung gestellt werden
  • Geldfonds der Streitkräfte sind Ansprüche auf zu realisierende materielle Produkte
  • Finanzen sind zudem Formen der Durchsetzung des Leistungsprinzips
  • die Ausnutzung der Finanzen erfolgt durch:
(1.) Vermittlung der Einheit von militärischer Aufgabenstellung und materieller und finanzieller Planung
(2.) Festlegung effektiver Strukturen der Produktion und Verteilung von Teilen des
 Nationaleinkommens für die
      Streitkräfte
(3.) Stimulierung einer effektiven Produktion von Verteidigungsgütern (Schwerpunkt liegt
 hier auf der Preisarbeit)
– Hauptfinanzierungsquelle der Streitkräfte ist der sozialistische Staatshaushalt
 
1.4 Aufbau des Haushalts des MfNV
  • gliedert sich in der Spitze in Haushalte der Dienstbereiche, Waffengattungen, Verwaltungen und Dienste des MfNV sowie in Haushalte der Teilstreitkräfte der NVA und der Grenztruppen der DDR;
  • die Haushalte der Teilstreitkräfte gliedern sich in Haushalte der Führungen der Teilstreitkäfte und der Grenztruppen sowie in Haushalte der Verbände und der direkt unterstellten Truppenteile und Einheiten;
  • die Haushalte der Verbände gliedern sich in Haushalte der Führung der Verbände und Haushalte der Truppenteile;

  • Hauptfinanzierungsquelle ist der Staatshaushalt (siehe 1.3)
  • Weitere Finanzierungsquellen sind:
(1.) Kredite (typischerweise für Betriebe der NVA, hierbei gilt die Spezifik, dass das Kontrollrecht der Banken für diesen
       Bereich aufgehoben ist (!))
(2.) staatliche Versicherungsorgane (außerplanmäßige Quelle)
(3.) staatlicher Valutafonds



 

 

2. Die Finanzökonomie in der NVA
2.1 Inhalt und Struktur der Finanzen in der NVA

 

  • Die Finanzen der NVA sind kein Bestandteil, sondern eine besondere Bewegungsform des staatlichen Finanzwesens. Sie sind die Gesamtheit der Geldbeziehungen und Geldfonds, die dem MfNV zur monetären Sicherstellung der politischen, militärischen und Versorgungsaufgaben der Streitkräfte in Verfügungsgewalt übertragen werden.
  • Die Hauptbestandteile sind

(1.) Der Haushalt des MfNV (Hauptbewegungsform)
(2.) Kreditfonds
(3.) Finanzen
(2. und 3. betrifft die dem MfNV unterstellten Betriebe)

 

  • Vereinfachte Struktur der Ausgaben des Haushalts des MfNV (Grundlage der Haushaltssystematik)

Ausgaben:
(1.) Ausgaben für Erhaltung, Ersatz und Erweiterung der baulichen Grundfonds
(2.) Ausgaben für Pflege, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung und Erweiterung der
Bewaffnung und Ausrüstung
(3.) Ausgaben für Versorgungsgüter und Existenzmittel
(4.) Ausgaben für militärische Forschung und Entwicklung
(5.) Ausgaben für materielle Leistungen der technischen Infrastruktur
(6.) Ausgaben für nichtmaterielle Dienstleistungen
(7.) Ausgaben für Personal
(8.) Ausgaben für Zuführungen zu den Betrieben des MfNV

Einnahmen:
(1.) Eigene Einnahmen
(2.) Zuschüsse aus dem Staatshaushalt

 

2.2 Wirkungsrichtungen der Finanzen als Instrument der militärischen Führungstätigkeit

 

  • doppelte Bestimmtheit der Finanzen (siehe 1.3) sowie Intensivierung der Nutzung als Grundlage; die doppelte Bestimmtheit findet in folgenden Aspekten und Ausprägungen ihren Niederschlag:

a ) Durchsetzung von Sparsamkeit und Effektivität der Sicherstellungsprozesse
B ) schnelles Wachstum an Kampfkraft als Aufwandzuwachs durch
  •  Erhöhung der Verantwortung der Nachgeordneten bei der Bedarfsermittlung
  •  Festschreibung der Ist-Ergebnisse
  •  Einzelbegründung von Mehrbedarf
  •  Einhaltung der Normen, Normative und Begrenzungen
  •  Einbeziehung des finanzökonomischen Organs in Entscheidungsvorbereitungen auf allen Ebenen (!)
  •  Aufwandsbeschreibungen

a ) Sparsame Nutzung und Verwendung der materiellen Ressourcen
B ) Sicherung des befohlenen Grades der Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft bei sinkendem
 Aufwand durch
  • Verbesserung der Pflege und Wartung der Kampftechnik, Bewaffnung, Ausrüstung sowie der Gebäude
  • Einhaltung/Überbietung der Nutzungsfristen
  • Einhaltung der Aussonderungskriterien
  • zweckgebundener effektiver Einsatz der Kapazitäten und Hilfsmittel für Baureparaturen
  • Prüfung der Verwendung der eingesetzten Mittel
a ) Sparsame Verbrauchsmittelbewirtschaftung
B ) Sicherung des befohlenen Grades der Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft bei sinkendem
Aufwand durch
  • Einhaltung der Normen und Normative
  • sparsame Verwendung von Energieträgern, Wasser, Kraft- und Schmierstoffen vollständige Erfassung und Abgabe von Sekundärrohstoffen
  • rationelle Bestands- und Lagerhaltung
a ) Ökonomie der lebendigen Arbeit
B ) Sicherung des befohlenen Grades der Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft bei sinkendem
 Aufwand durch
  • Rationelle Nutzung der Dienst- und Arbeitszeiten
  • Durchsetzung einer leistungsorientierten Lohnpolitik
  • ständige Analyse des Niveaus der Besoldung und Entlohnung
  • stärkere Nutzung der Leistungsstimulierung
  • Anwendung leistungsgebundener Zuschläge 

2.3 Begriffe, Aufgabengebiete und Verantwortungsbereiche der Finanzökonomie

Definition:
Die Finanzökonomie der NVA ist ein relativ selbständiges Aufgabengebiet der militärischen Führungstätigkeit und eine spezifische Realisierungsform der Finanzpolitik des Staates. Sie umfasst alle Maßnahmen und institutionellen Träger zur Gestaltung der Geldbeziehungen bei der Verteilung und Verwirklichung der Geldfonds des MfNV und alle Maßnahmen zur Ausnutzung der Geld- und Finanzkategorien mit dem Ziel die Planmäßigkeit, die Effektivität, die Gesetzlichkeit und militärische Disziplin bei allen ökonomischen Prozessabläufen zur Sicherstellung der Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft der NVA sicherzustellen.

  • aktive Rolle der Finanzen bedarf der organisierenden, methodologischen subjektiven Komponente
  • die Finanzökonomie ist doppelt bestimmt, nämlich

(1.) relativ selbständiges Aufgabengebiet des militärischen Führungsprozesses
(2.) Verwirklichung von Zielstellungen staatlicher Aufgaben

 

  • Die Aufgabengebiete sind im Einzelnen:
(1.) Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle des Haushaltes
(2.) Bewirtschaftung der Valu
tamittel f
ür nichtkommerzielle Leistungen
(3.) Finanzierung der Betriebe des MfNV
(4.) Organisation des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs
(5.) Sicherung der finanziellen Versorgung der Armeeangehörigen und Gewährleistung der
 Entlohnung der
       Zivilbeschäftigten
(6.) Bearbeitung von Versicherungsfällen und Schadensersatzansprüchen sowie Durchsetzung
 von

      Wiedergutmachunsgleistungen
(7.) Preisarbeit und Preiskontrolle
(8.) Erfassung, Analyse und Nachweisführung der Schäden
(9.) Finanzökonomische Kontrolltätigkeit
(10.) Analyse und Berichterstattung zur Finanzökonomischen Tätigkeit
(2. und 3. erfolgen schwerpunktmäßig ausschließlich auf Ebene MfNV/Teilstreitkräfte)

 

  • Das finanzökonomische Organ ist ein spezifisches Fachorgan des Kommandeurs zur Organisation, Koordination und Kontrolle der finanzökonomischen Tätigkeit des Truppenteils.

 

2.4 Stellung des finanzökonomischen Organs, Rechte und Pflichten des Leiters

 

  • Stellung finanzökonomisches Organ/Unterabteilung/Abteilung/Bereich -> siehe Skizze im Anhang
  • Aufgaben: siehe 2.3
  • Rechte und Pflichten siehe auch Präambel zur Ordnung 006/8/007
  • Pflichten sind u.a.
(1.) Durchführung aller Kontrollhandlungen zur Durchführung der Ziele der Finanzökonmie
(2.) Pflicht zur Meldung bei Mängeln und Verstößen sowie Vorschlagspflicht zur Beseitigung
 von Mängeln und Verstößen
(3.) Pflicht zur Meldung an den Leiter des übergeordneten finanzökonomischen Organs wenn
 keine Beseitigung der
      aufgezeigten Mängel und Verstöße erfolgt
(4.) Pflicht zur Meldung an den Kommandeur, das übergeordnete finanzökonomische Organ
 sowie den

      Militärstaatsanwalt bei Verdacht auf strafbare Handlungen

 

  • Rechte sind u.a.
(1.) Kontrollrecht für alle finanziellen und materiellen Bestände mit und ohne Ankündigungen
(2.) zeitweise Sperrung von Haushaltsmitteln
(3.) Unterstützung des Kommandeurs durch Analyse und Berichterstattung
 
II. Aufgaben der finanzökonomischen Organe bei der Aufstellung, Durchführung und Abrechnung der Pläne der finanziellen Sicherstellung

1. Zur Einheit von militärischer Aufgabenstellung, materieller und finanzieller Planung

1.1 Zur militärischen Planung

 

  • beinhalt: Zielstellung und Aufgaben zur Sicherung und weiteren Erhöhung der Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft der Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen der NVA


– dazu gehören
(1.) Maßnahmen zur Realisierung der politischen Arbeit
(2.) Schwerpunkte der Führungstätigkeit
(3.) Festlegungen zur Gefechts- und Mobilmachungsausbildung
(4.) Festlegungen zur Sicherung der Gefechts- und Mobilmachungsbereitschaft
(5.) Festlegungen für die rückwärtige Sicherstellung
(6.) Festlegungen zur ökonomischen Tätigkeit

 

  • schlägt sich nieder in Direktiven und Befehlen des Ministers und auf Ebene des Truppenteils im STAN (Stellenplan und Ausrüstungsnachweis)
  • die militärische Planung hat das Primat
 

1.2 Zur materiellen Planung

 

  • Komplex von Grundsätzen, Maßnahmen und Methoden zur Ermittlung, Erfassung, Festlegung und Verteilung des zur Sicherstellung der Aufgaben der NVA erforderlichen Bedarfs an materiellen Mitteln und des Bedarfs an materiellen Dienstleistungen
  • Die materielle Planung erfolgt stets in der Einheit von gebrauchswertmäßiger und wertmäßiger Planung

1.3 Zur finanziellen Planung

 

  • Komplex von Grundsätzen, Maßnahmen und Methoden zur Planung der Geldfonds und Geldbeziehungen für die Realisierung der materiellen und personellen Bedingungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte
  • finanzielle Planung ist das von der materiellen Seite abgeleitete Element und beruht auf den Grundfunktionen des Geldes
  • monetäre Darstellung der materiellen Planung, Planung von in Geldform vermittelten Verteidigungsaufgaben

 
1.4 Einheit von militärischer Aufgabenstellung, materieller und finanzieller Planung
Prinzipskizze siehe Anhang
  • Es bestehen folgende Wechselbeziehungen
(1.) materielle Planung hat gegenüber der finanziellen Planung das Primat
(2.) materielle und finanzielle Planung sind durch Wertkategorien verbunden über welche sie
 sich außerde
m gegenseitig
       beeinflussen
(3.) gegenüber der materiellen Planung übt die finanzielle Planung eine aktive Rolle aus
(4.) oberstes Primat besitzt die militärische Aufgabenstellung (siehe auch 1.1)
 

1.5 Die Pläne der materiellen und finanziellen Sicherstellung der NVA

 

  • Hauptteile der Planung (B/A, Technik) werden über das MfNV und die Abteilungen der Teilstreitkräfte realisiert und den nachgeordneten Einheiten wertmäßig zugeführt
  • handelsübliche Güter und Gebrauchsmittel werden in der Regel durch die nachgeordneten Einheiten selbständig geplant, beschafft und finanziert

– wichtige finanzielle Pläne sind
(1.) Valutadienstleistungsplan
  •  zur Sicherung gemeinsamer Maßnahmen im Rahmen des WV
  •  beinhaltet Valutaeinnahmen und -ausgaben der Streitkräfte für nichtkommerzielle Zahlungen
(2.) Plan der Abgaben und Abführungen
  • beinhaltet die Höhe und Herkunft der zu zentralisierenden Abgaben an den Staatshaushalt
  • Produktions-, Dienstleistungs- und Verbrauchsabgaben werden von Betrieben des MfNV an das MfNV abgeführt und dort zentralisiert
  • u.a. auch Lohnsteuern der Armeeangehörigen und Zivilbeschäftigten
  • Sozialversicherungsanteile des MfNV und die entsprechenden Beiträge der Zivilbeschäftigten

(3.) Plan der Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken für spezielle Zwecke

  • Bedarf des MfNV, der zum Kauf von Grundstücken und/oder Gebäuden, die für die Sicherung der Landesverteidigung benötigt werden, erforderlich ist
  • Grundlage sind entsprechende Festlegungen im Verteidigungsgesetz
(4.) Plan zur Finanzierung des Wohnungsneubaus
  • Höhe des spezifischen Kreditbedarfs zur Realisierung der durch die NVA in eigener Verantwortung durchzuführenden Wohnungsneubauten
(5.) Kassenplan des MfNV
  • operative Planung der Leitung und Kontrolle der kassenmäßigen Durchführung der Pläne der finanziellen Sicherstellung und der Zahlungsmittelversorgung
 

1.6 Die Verantwortlichkeit für Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle des MfNV

Grundprinzipien:

  • komplexe Verantwortlichkeit für die übertragenen Aufgaben
  • organische Verbindung von einheitlicher Führung und Planung mit der Eigenverantwortlichkeit

Haushaltshierarchie:
(1.) Staatshaushalt ->
(2.) Haushalt des MfNV ->
(3.) Haushalte der Teilstreitkräfte (gliedern sich in Haushalte der Führung und Haushalte der
 Verbände) ->
(4.) Haushalte der Verbände (gliedern sich in Haushalte der Führung und Haushalte der
 Truppenteile) ->
(5.) Haushalte der Truppenteile

 

  • die fachliche Verantwortlichkeit wird über das Prinzip der Bedarfträgerschaft realisiert (das finanzökonomische Organ selbst ist der Bedarfsträger 050)
1.7 Die Haushaltplanung

1.7.1 Grundlagen der Haushaltsplanung

 

  • Grundlagen sind:

(1.) Beschlüsse der Partei- und Staatsführung und des Nationalen Verteidigungsrates
(2.) Rechtsvorschriften und militärische Bestimmungen
(3.) spezifische Rechtsgrundlagen der Finanzökonomie in der NVA
(4.) finanzrechtliche Bestimmungen zu besonderen Haushaltsproblemen

 

  • diese werden ergänzt/präzisiert durch:
(1.) Konzeptionen und Pläne der Entwicklung der NVA
(2.) Grundsatzdokumente zur militärischen Aufgabenstellung sowie Strukturdokumente,
 insbesondere
(2a.) spezielle Dokumente der militärischen Aufgabenstellung
(2b.) spezielle Dokumente der materiellen Sicherstellung
(2c.) spezielle Dokumente über die Bewirtschaftung der materiellen und finanziellen Mittel
 durch die Fachdienste
(3.) materielle Pläne der NVA
(4.) Aufwandsmaßstäbe
(5.) Ergebnisse der RfS
 

1.7.2 Die Haushaltssystematik der NVA als Organisationsmittel der Haushaltsplanung

 

Haushaltssystematik ist ein Organisationsmittel, das die Zu- und Angänge von Fonds der Haushalte des MfNV für die Zwecke der Planung, Durchführung, Abrechnung, Nachweis, Kontrolle und Berichterstattung nach einheitlichen Prinzipien ordnet

die NVA verwendet eine vom Zivilbereich abweichende Eigensystematik um folgende Aspekte zu gewährleisten 

(1.) Geheimnisschutz
(2.) Sicherung des Informationssystems
(3.) Einfachheit und Zweckmäßigkeit

 

  • Die Haushaltssystematik besteht aus zwei Teilen: 

Teil 1: Festlegungen der Verantwortlichkeit für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel(Bedarfsträgerverzeichnis) 

Teil 2: Gliederung der Ein- und Ausgaben nach ihrem sachlichen Inhalt/Verwendungszweck (Sachkontenrahmen)

  • Im Teil 2 werden folgende Kontenklassen unterschieden

Klasse I: Einnahmen 

Klasse II: Persönliche Ausgaben 

Klasse III: Versorgungs- und Unterhaltungsausgaben (Fachdienste)

Klasse IV: Bauinvestitionen

  • Es gilt folgende Gliederung:

1.-3.Stelle -> Bedarfsträger einschließlich Unterbedarfsträger
4. Stelle -> Kontenklasse
5. Stelle -> Kontengruppe
6. Stelle -> Kontenuntergruppe
7. Stelle -> Sachkonto
8. und 9.Stelle -> statistische Angaben

Die 1. bis 7. Stelle bilden die Buchungsstelle.

 

1.7.3 Ablauf der Haushaltsplanung

(1.) Ausarbeitung, Verteidigung und Einreichung der Haushaltsplanvorschläge

  • Erarbeitung der Bedarfsplanvorschläge durch die Bedarfsträger
  • Verteidigung der Bedarfsplanvorschläge vor dem Kommandeur
  • Einreichung der Bedarfsplanvorschläge beim Finanzökonomischen Organ zwecks Aufnahme der Einnahmen/ Ausgaben der Bedarfsträger in den Haushaltsplanvorschlag
  • Erarbeitung des Haushaltsplanvorschlags und Einreichung desselben einschließlich der Bedarfsplanvorschläge an den Kommandeur der übergeordneten Struktureinheit (Verband)

(2.) Bestätigung der Haushalts- und Bedarfspläne
 

1.7.4 Die Aufgaben des Finanzöknomischen Organs bei der Haushaltsplanung

 

  • Bewirtschaftung Kontenklasse 2,3 (1,6)

(1.) Klarmachen der Aufgabe
  • Studium der Planungsgrundlage
  • Auswertung von Analysen und Kontrollergebnissen
  • Aufbereitung von statistischen und sonstigen Planungsangaben
  • Erarbeitung des Plans der Maßnahmen zur inhaltlichen, organisatorischen und zeitlichen
  • Absicherung des Haushalts
(2.) Einweisung der Fachdienste
  • Schwerpunktmäßige Anleitung und Kontrolle ausgewählter Fachdienste
  • Thematische Anleitung und Kontrolle der anderen Fachdienste
(3.) Erarbeitung des Bedarfsplanvorschlags 050 Finanzökonomie
  • Abstimmung der Stärke mit Org/Auffüllung und Fachdienst Verpflegung
  • Ermittlung des Planansatzes
  • Bildung des Planvorschlags
  • Begründung des Planvorschlags
(4.) Vorbereitung und Auswertung der Planverteidigung
  • Erarbeitung Plan der Maßnahmen
  • Einweisung der Leiter der Fachdienste
  • Durchführung von Plankontrollen/inhaltliche Vorbereitung der Planverteidigung
  • Unterstützung des Kommandeurs bei der Durchführung der Planverteidigung
  • Protokollführung
  • Kontrolle der Realisierung der festgelegten Maßnahmen
(5.) Aufstellung des Haushaltsplanvorschlags
  • Kontrolle der eingereichten Bedarfsplanvorschläge
  • Übernahme der Haushaltsansätze aus den Bedarfsplanvorschlägen
  • Erarbeitung der Berichts über: I. Durchführung und Ergebnis der Planverteidigung
(6.) Einhaltung der Normen, Normative, Begrenzungen
  • Vorlage des Haushaltsplanvorschlags beim Kommandeur
  • Einreichung des Haushaltsplanvorschlages beim Kommandeur des Verbandes und des Bedarfsplanvorschlages 050 beim Leiter der Unterabteilung Finanzökonomie

1.8 Die Durchführung des Haushaltes des MfNV 

1.8.1 Ziel und Grundsätze der Haushaltsplandurchführung

Ziel: Verausgabung und Vereinnahmung der Haushaltsmittel auf der Grundlage des bestätigten Planes
Grundsätze:

  • hohe Planmäßigkeit
  • hohe Autorität des bestätigten Planes
  • hohe Kontinuität in der Plandurchführung und in der Planfolge
  • Sicherung der Beweglichkeit der Haushaltsplandurchführung
  • Gewährleistung Einflussnahmemöglichkeit der Kommandeure auf die Plandurchführung
  • Sicherstellung der Nachweisführungspflicht über die vereinnahmten und verausgabten Haushaltsmittel

1.8.2 Die Aufgabe des Finanzökonomischen Organs bei der Organisation der Haushaltsplandurchführung

(1.) Gewährleistung einer hohen Plan- und Finanzdisziplin sowie Ordnung
und Sicherheit bei
 der Verwendung der
       finanziellen Mittel
(2.) Gewährleistung der ökonomisch günstigsten sowie Termin- und qualitätsgerechten
 Realisierung von Lieferungen und
       Leistungen durch die konsequente Anwendung der Rechtsvorschriften
(3.) Durchsetzung einer ordnungsgemäßen kassenmäßigen Durchführung des Haushaltsplanes
 persönliche Ausgaben
(4.) Sicherung einer hohen Planmäßigkeit, Kontinuität und operativen Beweglichkeit
(5.) vollständiger Nachweis der Verwendung der Haushaltsmittel sowie der vorhandenen finanziellen Fonds und

      Abrechnung aller Haushaltsmittel
(6.) Durchführung einer ständigen mitlaufenden Kontrolle sowie Analyse und Berichterstattung

Instrumente der Durchführung sind insbesondere
– Berichtszeitsoll (BZS) [überwiegend nur auf Ebene Truppenteil]
– Planung des Zahlungsmittelplans (ZM-Plan)

BZS:
Durch die Leiter der Fachorgane kumulativ für die Zeiträume vom 1.1.-30.4. und 1.1.-31.8. nach Kontenklassen und Kontengruppen erarbeitet. BZS ist durch die Fachdienste bis spätestens 28.2. beim Finanzökonomischen Organ einzureichen.

ZM-Plan:
Durch das Finanzökonomische Organ selbst bis zum 13. des laufenden für den jeweils kommenden Monat zu erarbeiten.

1.8.3 Kassenmäßige Durchführung des Haushaltsplanes

Grundlagen:
Kassenordnung der Staatsbank GBL. I/36/74
Ordnung Finanzökonomie Abschnitt VII

– umfasst alle Aufgaben die mit der unmittelbaren Entgegennahme und Verausgabung von Haushaltsmitteln zusammenhängen, dazu gehören:
(1.) technisch-organisatorische Regeln zur Konten- und Kassenführung
(2.) Grundsätze zur Gestaltung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs
(3.) Durchsetzung der Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen

– kassenmäßige Durchführung erfolgt über Kassenvollzugsorgane der NVA und Koordinierungsstellen der Staatsbank

– Aufgaben der Koordinierungsstellen:
(1.) Führung der Konten der Dienststellen des örtlichen Einzugsbereiches
(2.) Durchführung der Bankpostverteilung
(3.) Tätigung aller bargeldlosen Zahlungen und Verrechnungen entsprechend den Anordnungen der Dienststelle sowie

       Annahme aller Einnahmen
(4.) Versorgung der Dienststelle mit Zahlungsmitteln

– Konten werden debitorisch geführt, d.h. bis zum letzten Werktag werden Ausgaben vom Konto geleistet, unabhängig

  davon, ob ein Zahlunsgmittelbestand vorliegt

– Es werden zwei Verrechnungsverfahren angewandt, diese sollen eine rationelle Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sichern:
(1.) Überweisungsverfahren
– Hauptverfahren
– einfacheres Verfahren
– Prüfung der Leistung vor Bezahlung möglich
(2.) Scheckverfahren
– nicht in allen Fällen erlaubt (keine Bargeldleistungen, keine Bareinkäufe)
– zur Barabhebungfür die Tätigung von Barzahlungen entsprechend den militärischen Bestimmungen
– als Verrechnungsscheck zur Zahlunsgmittelzuweisung sowie Einzahlung auf Konten der Kreditinstitute

– Bargeldauszahlungen umfassen:
(1.) Dienstbezüge, Wehrsold usw., Reisekosten
(2.) Kleineinkäufe (bis 200 M) per Bargeldvorschuss
(3.) Abwicklung von Verwahrgeldbeständen

– Bargeldeinzahlungen umfassen:
(1.) Abgabe von Verpflegung gegen Bezahlung
(2.) Erlöse aus dem Verkauf von Bekleidung und Ausrüstung
(3.) Schadensersatzleistungen
(4.) Einzahlung von Beiträgen
(5.) Ergebnisse von Spenden

Das Finanzökonomische Organ ist anordnungsberechtigt für:

Titel 2411 (Reisekosten Armeeangehörige)
Titel 2421 (Reisekosten Zivilbeschäftigte)
Kontenklasse 1
Kontenklasse 9 (Verwahrgelder)

Die Bankzeichnungsberechtigung der Einheit umfasst zwei Unterschriften (Kommandeur und Finanzökonomisches Organ)

1.8.4 Methoden zur Sicherung der Planstabilität und der beweglichen Durchführung des Haushaltsplanes

Zur Einflussnahme auf den Haushaltsplan während der Plandurchführung stehen dem Kommandeur folgende Methoden zur Verfügung:

(1.) Nutzung der Deckungsfähigkeit der Haushaltsmittel
(2.) Einsatz von Haushaltsreserven
(3.) Bereitstellung bzw. Abverfügung von Haushaltsmitteln (Planänderung)
(4.) Sperrung von Haushaltsmitteln
(5.) Übertragung von Haushaltsmitteln in das Folgejahr

zu 1.
– beinhaltet Umverteilung von Haushaltsmitteln im Rahmen der bestätigten Pläne
– sichert Beweglichkeit ohne Veränderung des bestätigten Planes
– Umverteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien (siehe AO 20)

zu 2.
– dient der Finanzierung eines zusätzlich auftretenden Bedarfs an Haushaltsmitteln der nicht in den bestätigten Plänen

  enthalten war
– hauptsächlich für unvorhergesehene Maßnahmen zur Erhöhung der Gefechtsbereitschaft sowie für nicht exakt planbare
  persönliche Ausgaben (zentrale Prämierungen, Zuwendungen für staatliche Auszeichnungen)
– ebenfalls eingesetzt aufgrund geringfügiger Veränderungen in den Berechnungsgrundlagen der Planung
zu 3.

– Planänderungen erfolgen bei grundlegenden Änderungen der militärischen Aufgabenstellung, der materiellen Planung,

  der Preise, der finanziellen Bestimmungen soweit der Mehrbedarf nicht über 1. oder 2. abgefangen werden kann

zu 4.

– Methode zur Durchsetzung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der sozialistischen Gesetzlichkeit und militärischer

  Bestimmungen

– beinhaltet das Verbot der Leistung von Ausgaben, des Abschlusses von Verträgen, der Erteilung von Aufträgen von

  Lieferungen und Leistungen

– erfolgt immer im Zusammenhang mit der Anwendung der Deckungsfähigkeit

– erfolgt bei Verletzung von Rechtsvorschriften oder militärischen Bestimmungen

– erfolgt bei
Verstößen gegen die Plandisziplin oder sozialistische Wirtschaftsprinzipien

– erfolgt ebenso bei Wegfall von Maßnahmen und Änderungen von Aufgaben sowie auf Weisung

– mit einer endgültigen Sperrung ist in jedem Fall eine Abverfügung verbunden

zu 5.

– mit der Übertragung ins Folgejahr soll die Kontinuität der Planfolge gewahrt werden

– Übertragbar sind grundsätzlich nur folgende Mittel:

* Prämienmittel für Armeeangehörige und Zivilbeschäftigte sowie Kulturfonds für Zivilbeschäftigte
* Einnahmen aus Arbeitseinsätzen außerhalb der Dienstzeit
* Einnahmen gesellschaftlicher Organisationen (Beiträge)
* Verpflegungsgeld des Monats Dezember

1.9 Nachweisführung und Abrechnung über die Durchführung des Haushaltes 

1.9.1 Ziel, Aufgaben und Aufbau der Finanznachweisführung (FNF)

Finanznachweisführung bedeutet, über die Erfassung, Aufbereitung und Abrechnung finanzieller Vorgänge den Informationsbedarf für die Führungstätigkeit abzusichern

Schematische Darstellung des Belegwesens:

BELEGWESEN

Nachweis     | Hauptbuch | Nachweis- | Nachweis der | Nachweis       |
über zu         |                     | buch der    | nachweis-        | Pfändungen   |
erwartende  | Sach-          | Verwahr-   | Schäden          | pflichtigen      |
Haushalts-   | konten-        | konten-      |                          | Dokumente    |
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Haushaltsrechnung Verwahrgeldrechnung

 

siehe auch Ordnung Finanzökonomie Teil IV/1/101

Vermerke im Sachkontennachweis:
rot -> Einnahmen (1)
blau -> persönliche Ausgaben (2)
schwarz -> Versorgungs- und Unterhaltungsausgaben (3)
grün -> gesamte Kontenklasse 9 (außer Verwahrungen)

die detaillierten Informationen über die Haushaltsrealisierung nach Sachkonten muss gewährleisten

a ) inhaltliche Ordnungsmäßigkeit
b ) organisatorische Ordnungsmäßigkeit
c ) formelle Ordnungsmäßigkeit

 

 

 

Qelle: http://www.nva-forum.de/nva-board/index.php?showtopic=8598 User: xde100

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Von Hand eingefügte Bilder oder Kategorien:

 

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noch ne Kategorie:

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Instandsetzungskompanie

Gedanken zur Arbeit der

Instandsetzungs-Kompanie des Panzerregimentes- 4

 

Entsprechend der Bezeichnung Instandsetzungs-Kompanie (IK) war die Haupttätigkeit die Instandsetzung und Wartung derTechnik des Truppenteiles. Durch die Zuordnung der Wartungszüge des I.-III.PB und der Transportkompanie unter kasernierten Bedingungen mussten Wartungsarbeiten nach täglichem Einsatz der Technik sowie nach Abschluss vonAusbildungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Diese Tätigkeiten standen nicht immer im Gleichklang mit den Gedanken der Vorgesetzten in den Stammeinheiten, was zu Auseinandersetzungen zwischen den Vorgesetzten der IK und der PB führte.
Vielmals war der Leidtragende bei solchen Auseinandersetzungen der Soldat der Wartungsgruppe.
Hier ging es meistens um Kompetenzstreitigkeiten. Der 1. und 2.Zug bildete die strukturmäßige IK. Die Spezialrichtung des 1.Zuges waren Instandsetzungen an den Basisfahrzeugen des Truppenteiles und die Arbeit des 2.Zuges die in der Basis untergebrachte Ausrüstung bzw. Anbauten und Lagerhaltung. Dazu stand ein umfangreicher mobiler Werkstattfuhrpark zur Verfügung. Diese waren mit Spezialwerkzeug ausgerüstet. Luftmatratzen und Zelte gehörten teilweise zur Ausrüstung.

 

Leider waren durch unterschiedliche Beschaffungen, zum Beispiel auch Werkstattwagen mit Plankoffer im Bestand. Im Sommer war es darin kochendheiß und im Winter herrschten tiefe Temperaturen. Diese ließen sich durch Heizungen auch nicht immer ausgleichen. Der ständige Temperaturwechsel führte verstärkt zur Gefahr von Rostbildung an den Spezialwerkzeugen. Ebenfalls gab es von der Konstruktion eine solche unsinnige Anschaffung wie das Acrobil. Hervorragende technische Eigenschaften standen im krassen Gegensatz zur Geländefähigkeit. Durch die schmale Spurweite kippte es in jeden Feldeinsatz um und wurde auf der Seite liegend gezogen. Das Ergebnis waren große Schäden.

Zu den Arbeitsbereichen
Die fachliche Ausbildung in den Zügen kam vielmals zu kurz. Obwohl auf dem bestätigten Dienstplan „Ausbildung“ vermerkt war, wurde sie in Interesse der erforderlichen Instandsetzungen abgesetzt oder „ nachgeholt“. Gut waren zentrale Lehrgänge. Dort wurde eine große Teilnahme verzeichnet.
Die Übermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten erfolgte durch gute Gruppenführer und Spezialisten bei Instandsetzungen und Wartungen. Ohne solche Angehörige der IK wie Fä. Krokowski; Stfw. Senf (†), die Ofw. Kaiser, Rösner, Büttner, Frankenberg, Ackermann, Gerber, Stadelmann und Schulz, um nur einige zu nennen, hätte man die technische Gefechtsbereitschaft nicht gewährleisten können. Die persönliche Belastung aller Angehörigen war auf Grund der speziellen Bauweise der Kampftechnik aus dem sozialistischen Ausland sehr hoch. Eine vernünftige Basis zur Reinigung der Geräte in Vorbereitung der Instandsetzung war nicht vorhanden.
Auch eine exakte Befundung der defekten Baugruppe wurde als selbstverständlich angesehen.
Der Satz: „Da ist etwas kaputt.“, gehörte nicht zum Sprachgebrauch. Befundung und illegale
Instandsetzung von Baugruppen erforderten handwerkliche Fähigkeiten und Kenn
tnisse der
Technik.

ndigen Absprachen mit der AGpA. Ein Umdenken erfolgte meiner Ansicht nach ungefähr 1980/82.
Der Einsatz der Besatzungen der Panzerzugmaschinen erfolgte an der Waschrampe des TT. Diese war in einen Bereich mit solchen schweren Böden wie auf unseren Ausbildungsplätzen vollkommen falsch platziert. Arbeiten wie Schlauch flicken oder die Überwachung der Aufbereitungsanlage für Wasser war oft nicht in der normalen Dienstzeit machbar.
Ein besonderer Höhepunkt für die Besatzungen der PZM und Wartungskräfte war die Durchführung der UF.
Zur Unterstützung wurden ebenfalls Kräfte des 1. u. 2.Zuges abkommandiert. Die tägliche Lehrvorführung der Rettung und Bergung demonstrierte die perfekte Zusammenarbeit der eingesetzten Kräfte.
Nach Einsätzen war es für die IK selbstverständlich die Wartung der eigenen Technik und notwendige Instandsetzung durchzuführen. Planungsmäßig war das manchmal fast unmöglich. Durch gute Zusammenarbeit mit dem Planungsbereich Major Dreßel und Unterstützung durch den StKTA, (Major Thamke, Major Weis) wurde manches erreicht.Schwierigkeiten gab es nur bei notwe
 
Nicht nur die vorhandenen Arbeitsbedingungen im Werkstattbereich, sondern auch die sanitären Bedingungen in den Unterkünften waren eine Zumutung. In den Bereichen der Werkstätten funktionierte fast keine Heizung, Tore und Dächer waren undicht . Warmes Wasser in den Unterkünften war selten vorhanden. Die zentrale Dusche im Block konnte nur einmal in der Woche, wenn überhaupt, genutzt werden.
Als Selbstverständlichkeit wurden vielmals die SPW der PB mit auf Kontrollen vorbereitet. Trotz großer Probleme bei der Bereitstellung von Ersatzteilen, schlechten Werkstätten und nicht den Arbeitsbedingungen angebrachten Unterkünften leistete die IK einen nicht unbedeutenden Anteil an der Einschätzung und des guten Rufes des PR-4 in der NVA.
 

Die Betrachtung des Verfassers, OSL a.D. Uwe Voigt, erfolgte 25 Jahre nach seiner Entlassung
aus der NVA.

 

 

 

Pionierkompanie

Ein BLG-Fahrer berichtet

Unser Redaktionsmitglied Jörg Engert wurde 1987 als Panzer-Fahrer (Pz-Fa) zur 7.Pk versetzt.

 

Das bin ich vor meinem BLG in der Pionierkompanie (PiK) im PR- 4

Und später als Besucher im Technikmuseum der BUWE in Munster. Das könnte auch mein BLG sein. Nur hatte ich mir damals meine Fahrgestellnummer nicht gemerkt. Schade.
Die Darlegungen der Internetseite über das Panzerregiment-4 finde ich sehr umfangreich und interessant. Umfangreich waren auch die Erfahrungen die ich als ausgebildeter T-55 AM Fahrer im Panzerregiment gemacht habe. Sie entsprachen nicht immer meinen damaligen Vorstellungen.
Als ich im Frühjahr 1987 im PR-4 ankam, hätte ich auch nie gedacht, mal als Pionier einen Brückenleger zu fahren. Zuerst durfte ich in der 7. PK alle Höhepunkte eines Ausbildungshalbjahres mit durchlaufen, wie Fahrschulübungen auf dem Seeberg, UF-Ausbildung an der Elbe (war das in Kreinitz?), Schießausbildung in Weberstedt und, und, und…
Ach so, sogar einen Ernteeinsatz im Sommer hatte ich in der Weimarer Gegend mitgemacht. So im nachhinein denke ich, ich war wohl nicht der beste Panzerfahrer den es gab, denn als im Herbst 87 in der PiK ein BLG-Fahrer gesucht wurde, war ich derjenige, der ‚ran musste. Hier erhielt ich eher eine dürftige Ausbildung zum BLG-Fahrer, denn was die Unteroffiziere in den Uffz-Schulen direkt alles lernten, musste man mir so „nebenbei“ beibringen. Ein Umstand, den ich eigentlich heute sehr bedauere.
Ich habe meine Zeit damals im Regiment auch nicht SO bewusst erlebt, ich war ja noch jung und auch etwas unreif vielleicht, so dass bei mir nicht viel hängen blieb, aus heutiger Sicht gesehen.
Ich fand auch, dass die „technische“ Seite meiner BLG-Zeit dadurch geschmälert wurde, da ich 1988 zum Gruppenführer der Feuerwache des Regiments ausgebildet wurde. Danach schob ich mehr Dienste in der Feuerwache, als ich „mein“ BLG sah. Zumal dieser Dienst nicht das Wahre war, mit zum Teil höchst unmotivierten Grundwehrdienstlern, denen man kaum etwas übers Feuerlöschen nahe bringen konnte.
Eine intensivere Ausbildung fand dann noch in Söllichau statt, hier konnte ich dann echt etwas im Umgang mit dem BLG lernen.
Ein anderer Höhepunkt war meine Teilnahme 1988 an einer größeren Übung in der Colbitz-Letzlinger Heide.
Ich hatte auch die Gelegenheit, 1989 Ende August als Uffz. schon entlassen zu werden, also zwei Monate eher als es früher es üblich war.
Zu dieser Zeit war das Regiment aber im Einsatz bei einer Übung, die ohne mich
stattfand.
Nach meiner Entlassung kehrte ich zurück in meine alte Dienststelle, denn ich hatte den Beruf eines Postfacharbeiters erlernt. Hier machte ich erstmal eine völlig neue Erfahrung, denn zwischenzeitlich fand ja die uns allen bekannte Wende statt, die für mich sehr überraschend und auch aufregend war, denn in der Zeit bei der Armee habe ich davon so gut wie gar nichts mitbekommen.
Ja, was soll ich sagen, die D-Mark kam, die DDR ging und ich bin noch heute bei meiner Firma tätig (Gott sei Dank). Ich fahre nun mit einem schönen gelben Zustellfahrzeug Pakete aus in meiner Heimatstadt Altenburg und wenn ich alles zusammenzähle, bin ich sehr zufrieden mit meinem heutigen Leben. Das soll aber nicht heißen, dass ich mit allem, was im Lande so passiert, einverstanden bin. Meine Erziehung und mein erworbenes Wissen zu DDR-Zeiten lassen mich halt einiges eher kritisch betrachten.
Sehr bald in den 90-er Jahren begann ich meine alte Leidenschaft, den Modellbau, wieder neu zu beleben. Ich habe mich seitdem zu einem in Modellbauerkreisen als gewissenhaften und beachteten Menschen entwickelt, der Freundeskreis, der sich daraus entwickelt hat, bescheinigt mir das zumindest.
Aus meiner Modellbautätigkeit begann ich nunmehr, die ehemalige NVA mit ihrer Technik ins Bewusstsein der Menschen zu rücken. In verschiedenen Modellbauforen kommen meine Modelle und Beiträge doch überaus positiv an.
Hier hatte ich nunmehr auch die Gelegenheit, von anderen Modellbauern Reverenzmaterial für den extrem genauen Modellbau zu erhalten, nämlich in Form der guten alten Dienstvorschriften, die für mich ja absoluter Goldstaub sind. Diese waren letztendlich auch die Grundlage für meine Beiträge für die Website. Ich möchte fast behaupten, dass ich durch das jetzige Studium der DV’s über mehr Wissen über die damalige Technik verfüge, als ich es während meiner Dienstzeit je besessen hatte.
Das ist ja auch eines meiner „Probleme“, ich habe mir zum Beispiel einiges gemerkt von damals, aber die taktische Zahl an meinem Brückenleger ist wie weggewischt. Die brauche ich, weil ich ja gern an meinen Modellen eben diese anbringen wollte. Aber das Gehirn kann sich eben nicht alles merken.
 Quelle: Archiv J.Engert
Wenn einmal die Struktur der Pionierkompanie wieder aufgestellt ist werden sich auch die taktischen Nummern in Erinnerung setzen. Ich kann dann meine Modelle mit der taktischen Nummer kennzeichnen.
Vielleicht, so hoffe ich wenigstens, meldet sich mal einer der Kameraden aus gemeinsamer Dienstzeit und hilft mir weiter!

 

Struktur III.PB

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Struktur II.PB

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Kommandeur III.PB

Die Kommandeure des III.Panzerbataillon

Major Dressel,Otto
Major Dreßel, Klaus
Major Streusel,
Hptm Kalipke, Bernd
Major Nebeling, Michael 1979
Major Hecht,Lutz 1980 bis 1982
Major Temel, Peter 1982 bis 1983
Hptm Pfob, 1983 bis 1984
Major Bromund, Otto 1984 bis1987
Hptm Börner, 1987 bis 1989
OSL Temel, Peter 1989
Hptm Paul, Jürgen 1989