Stabchefs

Nachrichtenzentrale

Die Nachrichtenzentrale des Panzerregiment 4

Die Nachrichtenzetrale des Panzerregiment 4 war verantwortlich für die Sicherstellung  der
Fernsprech, Fernschreib und Funkverbindungen für das

  • Panzerregiment-4
  • Instandsetzungsbataillon 4
  • Armeelazarett 4

Der Personalbestand der Nachrichtenzentrale war dem Oberoffizier Nachrichten des PR-4 unterstellt und bestand aus
dem

Leiter Nachrichtenzentrale
Leiter Chiffrierstelle
Funkbetriebsaufsicht
sowie bis zu 3 Zivilbeschäftigte als Vermittlungspersonal

für den Tagesdienst wurden aus der Nachrichtenkompanie zusätzliche Armeeanghörige benötigt um den
den Dienst 24 Stunden und 7 Tage die Woche sicher zustellen.

folgende Aufgeben waren durch Personalbestand der Nachrichtenkompanie sicher zu stellen :

  • Diensthabender Nachrichtenzentrale, gleichzeitig Diensthabender Fernschreiber
    (1 Uffz. der Na-Kp. oder 1 GNV der Panzerbattaillone )
  • Nichtstrukturmässiger Mechaniker
    ( 1Uffz. oder Soldat der Na-Kp. mit entsprechender Vorbildung)
  • Diensthabender Chiffreur (Uffz. der Na-Kp)
  • Diensthabender Funker (Soldat der Na-Kp)
  • Aushilfe Vermittlungspersonal (Soldat der Na-Kp)

Die Nachrichtenzentrale des Panzerregiment 4 wurde im Jahr 1985 umfassend modernisiert und bestand 1990 aus folgender Technik :

  1. Fernsprechvermittlungssystem ATZ 65N mit 400 Teilnehmer

es waren als externe Leitungen aufgeschalten :
5 x Anschlüsse HKZ ohne Durchwahl zur Deutschen Post
6 x Durchwahlumsetzer über Trägerfrequenzleitung zum Sondernetz 1 der NVA
sowie diverse OB Anschlüsse in aussenliegende Einrichtungen wie Verwaltung 2000 (zur KD MFS Gotha) , Schießplatz und WKR

Mit der Nebenstellenanlage wurden die Dienst und Privatanschlüsse des PR-4, IB-4, Armeelazarett und der Wohnsiedlung versorgt.
Da jedoch keine Durchwahlleitungen vorhanden  waren und die Anzahl der Hauptanschlüsse sehr stark unterdimensioniert waren, musste der Fernsprechbetrieb zu 99% Handvermittelt durchgeführt werden.
Hierfür standen nur 2 Arbeitsplätze zur verfügung, so das es unter Umständen zu sehr langen Wartezeiten kam wenn man nicht die entsprechende Priorität hatte.
Nach Dienstschluss bis ca. 22.00 wurden durch das Vermittlungspersonal hauptsächlich Privatgespräche  für die Wohnsiedlung vermittelt, hier war das Gesprächsaufkommen nicht unerheblich.
Jedes Gespräch musste vom Personal per Hand Zeitlich erfasst werden, und notiert werden damit es den Teilnehmern  in Rechnung gestellt werden konnte. Die Abrechnung und Kassierung der Beträge erfolgte einmal Monatlich durch den Leiter der Nachrichtenzentrale.

2. Periphäre Nachrichtengeräte

Wechselsprechsystem WL 10 für den Bereich des Kommandeurs, und Wechselsprechsystem WLR2 K 57 für den Gefechtspark mit 20 Sprechstellen.
        

Vorzimmeranlagen EVA 66 und 67

Struktur AklK

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Aufklärungskompanie

Unsere Aufklärungskompanie- die Augen und Ohren
des Panzerregimentes
„Sobald der Aufklärer den Tarnumhang überwirft, verzichtet er auf alle Annehmlichkeiten des Lebens, im Großen wie im Kleinen. Er gehört dann weder sich selbst noch seinem Vorgesetzten, noch seinen Erinnerungen. Er befestigt Handgranaten und Messer am Koppel und steckt die Pistole in die Brusttasche. So sagt er sich von allen Regeln des menschlichen Daseins los, stellt sich außerhalb des Gesetztes und verlässt sich von nun an nur auf sich selbst. Er übergibt dem Hauptfeldwebel alle seine Papiere, Briefe, Fotos, Orden und Medaillen, dem Parteiorganisator das Parteibuch oder das Mitgliedsbuch des Komsomol.
So sagt er sich von seiner Vergangenheit, seiner Zukunft los und bewahrt all das allein in seinem Herzen. Er ist Namenlos wie ein Waldvogel. Er könnte auch der Sprache entsagen und sich darauf beschränken, zu pfeifen wie ein Vogel, wenn er den Kameraden ein Zeichen geben will. Er verwächst mit den Feldern, Wäldern und Schluchten und wird ein gefährliches, lauerndes Geschöpf, dessen Hirn nur einen Gedanken hegt, den Gedanken, den Auftrag zu erfüllen. So Beginnt das uralte Spiel das nur zwei handelnde Personen kennt: Mensch und Tot.“ Emanuel Kasakewitsch, „Stern“ Veröffentlich auf Internetseite http://www.spezialaufklaerung.de

 

 

 Quelle: http://www.nva-forum.de/nva-board/index.php?showtopic=1068 User: Blackhusar

Die militärische Aufklärung ist die wichtigste Art der Sicherstellung von Kampfhandlungen aller Teilstreitkräfte, die von Oberbefehlshabern, Befehlshabern, Kommandeuren und Stäben vor Beginn und während der Kampfhandlungen organisiert und geführt wird mit dem Ziel, Angaben über den Gegner, den Raum der bevorstehenden Handlungen, die örtliche Bevölkerung, den ökonomischen und sanitär-epidemischen Zustand des Handlungsraumes sowie über die Ergebnisse von Schlägen zu beschaffen.
Quelle: Militärlexikon, Berlin 1973, Militärverlag der DDR, Seite 29
Entsprechend den Bestandteilen der Kriegskunst wird die militärische Aufklärung in taktische, operative und strategische Aufklärung gegliedert. Die taktische Aufklärung, auf die wir hier näher eingehen möchten, erfolgt durch die Aufklärungskräfte und –mittel der Teil-streitkräfte (außer Raketentruppen) in der taktischen Tiefe mit dem Ziel, Aufklärungsangaben für die Vorbereitung und Durchführung von Gefechten zu beschaffen. Die Organisation und Führung erfolgte durch die Kommandeure und Stäbe der Verbände, der Truppenteile und Einheiten der Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste.

 

Härtetest 1981

Dabei unterschieden wir folgende Aufklärungsarten:
 
  • Truppenaufklärung,
  • Fernaufklärung,
  • Luftaufklärung,
  • Seeaufklärung,
  • Funkaufklärung,
  • funktechnische Aufklärung,
  • Funkmessaufklärung,
  • visuelle Aufklärung (Luftaufklärung durch Luftbeobachter),
  • rückwärtige Aufklärung.

 

 

 Quelle: Porträt eines Aufklärers, Armeerundschau-Soldatenmagazin, 6/1979

 
Die Truppenaufklärung war die Aufklärungsart, die durch den K PP-4 und seinem Stab vor und während des Gefechtes zu organisieren und zu führen war. Sie hatte das Ziel, möglichst viele Angaben über den Gegner (z.B. Gruppierungen und Nummerierungen, Räume der 2. Staffel und deren Einsatzziel, Start und Feuerstellungen der Kernwaffeneinsatzmittel, Unterbringungsräume von Stäben usw.) und über das Gelände (z.B. Vorhandensein von Sperren und Hindernissen, Befahrbarkeit von Straßen und Brücken usw.) zu ermitteln.

 

 

Aufklärer beim Überwinden einer Felswand


Quelle: Armeerundschau 7/1981, Artikel „Unmöglich?“ S.21, Foto: Gebauer

 
Dazu kamen verschiedene Aufklärungsmethoden zum Einsatz:
 
  • die Beobachtung,
  • der Überfall,
  • der Hinterha
    lt,
  • das Stoßtruppunternehmen,
  • die gewaltsame Aufklärung,
  • die Gefechtshandlungen der Truppen,
  • das Verhör von Gefangenen,
  • die Befragung der Bevölkerung.

Quelle: http://www.nva-forum.de/nva-board/index.php?showtopic=1068 User: Blackhusar

Zur Durchführung der Aufklärung werden Aufklärungsorgane eingesetzt. Dies sind struktur- oder nichtstrukturmäßige Kräfte und Mittel der Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste, die in Abhängigkeit von der Stärke und von den zu lösenden Aufgaben eine taktische Bezeichnung erhalten und zur Einbringung von Aufklärungsangaben verschiedene Aufklärungsmethoden anwenden.
Die wichtigsten Aufklärungsorgane sind:

Aufklärungsorgan Aufklärungsmethode Aufklärungsziele Stärke
Beobachtungs-

posten

visuelle Beobachtung mit techn. Mitteln
– Stellungen
– Räume der Artillerie und
  Granatwerfer
– Panzerabwehrmittel
– Sperren
– Pionieranlagen
– Gelände
– Veränderung in
   Gefechtstätigkeit
2-3 Beobachter
Horchposten Gehör
– bei schlechter Sicht und Nacht
– Ergänzung der ermittelten
   Beobachtungsangaben
2-3 Armeeangehörige der mot. Schützen – u.

Aufklärungseinheiten

Gefechts-aufklärungstrupp
(GAT)
Beobachtung und Kampfhandlung
– Stützpunkte
– Feuerstellungen der  
  Artillerie
– Panzerabwehrmittel
– Gelände mit  
   Pionierausbau
   und Passierbarkeit
bis ein Zug der mot. Schützen-

und Panzereinheiten

Stoßtrupp Überfall
-Einbringung von Ge-
  fangenen
– Erbeutung von Doku-
   menten, Waffen und  

   techn. Kampfmitteln

zeitweilige Bildung durch mot.

Schützen- oder Aufklärungseinheiten

Späher Beobachtung
-Aufklärung einzelner 

 Objekte

Paarweiser Einsatz von einzelnen Armeeangehörigen der Aufklärungs-

und mot. Schützeneinheiten

Aufklärungstrupp (ATr)
Beobachtung
– Einsatz an Flanken  
  oder
  im Rücken der AG
aus Bestand der Aufklärungs-

gruppe(AG)

Aufklärungs-

gruppe (AG)

Beobachtung
Hinterhalt

Überfall

– Kernwaffeneinsatzmittel
– Fü
hrungsstellen
– Stützpunkte
– Stellungen

– Gelände

Zug- bis Kompaniestärke von Aufklärungs-, mot. Schützen- u. Panzereinheiten
Fernaufklärungs-
gruppe

(FAG)

Beobachtung
Hinterhalt

Überfall

-Massenvernichtungsmittel
– Führungsstellen
– Funktechnische Mittel
3.Kompanie des
Aufklärungsbataillons (AB)

der Division

Offiziersauf-
klärungstrupp

(OAT)

Beobachtung

Befragung

-Lage der betroffenen 
 Einheiten
ein oder mehrere Offiziere
Aufklärung der Lage nach Einsatz

von Kernwaffen

Funkaufklärungsposten

(FuAP)

Suchen

Beobachten

-Abfangen von
  Funksprüchen
– Peilen zur Ermittlung von
  Standorten
4.Kompanie des

AB der Division

Schallmess-

posten

 Peilen – Atillerieeinheiten Artillerieaufklärung 
Artillerieauf-
Klärungsgruppe

(AAG)  

Peilen

Beobachten

– Stellungen der Artillerie 
Einheiten der

Artillerie 

KC-Aufklärungs-

gruppe

Messen

Beobachten

– Feststellung Beginn und
  Ende der 
  Aktivierung/Vergif-
  tung
– Warnung von Einheiten
– Markierung v. befallenen 
  Räumen
– Durchf. KC –Kontrolle
  Aufkl. U. Beob. 
  Bodennaher
  metreolog. Bedingungen
Einheiten der chem. Abwehr u. nichtstrukturm.

Gruppen für KC-Aufklärung

Pionier-
Aufklärungs-

Trupp (PiAT)



Beobachten
– pioniertechnischer  
  Ausbau

  des Geländes

strukturm. Pioniereinheiten

 

Q
uelle:

http://www.nva-forum.de/nva-board/index.php?showtopic=1068 User: Blackhusar

Im Regiment wurden vorrangig Aufklärungsgruppen (AG) gebildet. In erster Linie wurden die benötigten Kräfte und Mittel zur Bildung von AG  aus dem Bestand Aufklärungskompanie (AklK) genommen. Sie wurden jedoch in der Regel mit Panzer- und Pionierkräften verstärkt.

 

Der Kommandeur der AG hatte in seinem Gechtsbefehl festzulegen:
 
1. Gegner
2. Aufgabe (bei mehreren Aufgaben nur die erste nennen)
3. Zusammenwirken oder Unterstützung des Vorgesetzten
4. Idee des Ablaufes von Beginn des Einsatzes bis zur Erfüllung der Hauptaufgabe
5. Ich befehle:
                       – Aufgabe der Unterstellten
– Gefechtseinteilung
– Verantwortlichkeit für besondere Aufgaben (bei SAklA: Späh-, Überfall-, Stör-,  
                         Sperraum-, Sicherungs- und Sprengtrupps)
6. Verbrauch Munition, Sprengstoff und Sonderausrüstung, Festlegen der eisernen Ration
7. Zeit der Bereitschaft
8. Stellvertreter
Signale, Losungen, Kennwörter
 
Für den Personalbestand der Aufklärungseinheiten wurde schon bei der Einberufung durch die Wehrorgane eine Vorauswahl der Wehrpflichtigen vorgenommen. In der Truppe selbst, konnte diese Auswahl weiter verfeinert werden. In den Aufklärungseinheiten selbst wurde ein gewisses Elitedenken gepflegt. Dies basierte auf der harten Ausbildung die in den Auf-klärungseinheiten durchgeführt wurde. Die Vorgesetzten wurden dabei zur unbedingten bedingungslosen Befehlserfüllung auch unter den schwierigsten Bedingungen erzogen. Da insbesondere die Planstellen der Offiziere in den Aufklärungseinheiten begrenzt waren, wurden diese Einheiten zur Kaderschmiede für die Landstreitkräfte. Im PR-4 sollen dafür die beiden letzten Regimentskommandeure OSL Reinhard Wandt (vom ZF PZ/AklK bis zum K PR-4) und Oberst Wolfgang Soldan (vom Gruppenführer einer Fernaufklärungsgruppe bis zum K PR-4) genannt werden.
Die Ausbildung der Aufklärungseinheiten war sehr hart und entbehrungsreich. Die Vorgesetzten waren stets bestrebt, in der Ausbildung solche Bedingungen zu schaffen, die dem modernen Gefecht sehr ähnlich waren. Dadurch wurden alle teilnehmenden Armeeangehörigen bis an ihre Leistungsgrenze belastet. Folglich hatte der Führungsgrundsatz aller Vorgesetzten „Verlange nie etwas von deinen Unterstellten, was du nicht selbst vormachen und vorleben kannst“ erstrangige Bedeutung. Grundsatz war, bei jeglichen Überprüfungen hatten die Vorgesetzten vor ihrer Einheit als erste den Leistungstest zu absolvieren.
 
Diese harte und schwere Ausbildung gepaart mit den o.g. Führungsgrundsätzen der Vorgesetzten schmiedete echte militärische Kampfkollektive. Ausnahmslos alle Armeeangehörigen waren nach Ausbildungsschwerpunkten stolz auf die verbrachten Leistungen……

 

 

….und wenn Euch jemand fragt „Was hat es gebracht?“ – 40 Jahre Frieden in Europa

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Struktur Stabskompanie

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Kompaniechef

Die Stabskompanie des PR-4

 
Die Stabskompanie (StK) war eine der selbständigen Einheiten unseres Regiments. Wie der Name schon vermuten lässt, bestand eine wesentliche Aufgabe darin die Tätig­keit des Stabes des PR im Garnisons- aber auch im Felddienst sicherzustellen.  
 
Mit Dankbarkeit wird sich wohl jeder unserer Armeeangehörigen (AANG) an die deftige Hausmannskost erinnern, die an manchem, psychisch und physisch anstrengenden Tag, oft auch in der Nacht, von den Männern des Versorgungszuges vorbereitet und gereicht wurde. Natürlich haben sie auch im Garnisonsdienst für das leibliche Wohl der August-Bebel-Soldaten gesorgt. Trotz manchem Gemecker Einzelner, war die Verpfle­gung gut und ausreichend. Es ist kein Fall bekannt, dass ein AANG nach Beendigung seines Wehrdienstes mit Untergewicht nach Hause gegangen ist. 
 
Eine sehr schwierige Aufgabe hatten unsere Verkehrsregulierer zu erfüllen. Sie leisteten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die doch nicht so selten stattfindenden Verle­gungen in Form von Märschen auf dem öffentlichen Straßennetz, ohne Vorkommnisse erfolgen konnten. Sie hatten aber auch andere Aufgaben. Zum Beispiel trugen sie als Alarmmelder zu Gewährleistung einer schnellen Benachrichtigung der außerhalb der Kaserne wohnenden Berufsunteroffiziere, Fähnriche und Offiziere bei Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft (GB) bei. Sie waren aber auch jederzeit zur Er­füllung von Sonderaufgaben bereit, ob als Kurier oder Aufklärer der Marschstraßen. Wer es einmal erlebt hat, ob vom LKW oder vom Panzer aus, wie die Regulierer mit atemberaubendem Tempo an den Kolonnen der Räder- oder Panzertechnik im Meter- oder Zentimeterabstand vorbeisausten um schnell den nächsten Regulierungspunkt, eine Einmündung oder Straßenkreuzung zu erreichen, der konnte vor den Jungs nur den „Hut“ ziehen. Viele unserer AANG beneideten die Regulierer, die mir ihrem relativ kleinen Kampfkollektiv doch sehr wichtige Aufgaben erfüllten, für ihre große Selbstän­digkeit. Es wird wohl kaum einen der jungen Männer gegeben haben, die nicht auch gern mit dem Motorrad durch die Gegend gesaust wären. Es gab jedoch krasse Ein­schränkungen und das waren schlechtes Wetter (Regen) und die kalte Jahreszeit (Winter). Was die Männer da bei oft stundenlangen Märschen geleistet haben, ist nicht hoch genug zu würdigen. Sogar bei schönem Wetter waren lange Landmärsche schon eine sehr hohe Belastung und manches Mal haben wir mit hupen, den vor uns an der Kolonnenspitze fahrenden Kradregulierer aus dem Sekundenschlaf holen müssen.  
 
Eine in Friedenszeiten bei den AANG wenig beliebte Tätigkeit, war der kernstrahlungs-, chemische Schutz. Dafür waren, neben der individuellen Schutzbekleidung jedes AANG, die Kameraden des Zuges der kernstrahlungs- chemischen Aufklärung verant­wortlich. Und hatte es das Regiment, laut Übungslage, mal „erwischt“, musste der Zug Spezialbehandlung ans Gewehr. Von der Behandlung der gesamten Technik bis zur in­dividuellen Spezialbehandlung, alles musste gründlichst gemacht werden, denn davon hing wesentlich die weitere Kampfkraft der Einheiten ab. Was diese Männer, oft stun­denlang unter Vollschutz, in ihrer Ausbildung und besonders bei Übungen unter höchs­ter physischer Belastung geleistet haben, war bewundernswert.  
 
Zur StK gehörte auch unsere Radio- und Kinoeinrichtung (RKE) mit einem Unteroffizier, als Filmvorführer und Militärkraftfahrer. Im Garnisonsdienst war der Genosse Unteroffi­zier für die wöchentlichen Filmveranstaltungen mitverantwortlich, half aber auch sonst bei vielen im Regimentsklub anfallenden Arbeiten. Die Beschallung verschiedener Ver­anstaltungen gehörte auch zu seinen Funktionen. Ähnliche Aufgaben hatte er auch bei Übungen und Feldlagern zu erfüllen. Dass die RKE auch für die Spezialpropaganda im Ernstfall vorgesehen war, versteht sich von selbst. 
 

Wir  sind  jedem  Kameraden, der mal in unserer Kompanie seinen  Dienst  geleistet hat, egal in welchem Zeitraum, für Hinweise  auf mögliche Fehler verbunden.  Da es schon eine Reihe von Bilddokumenten unserer StK gibt, können sich die Kameraden auf deren baldige Veröffentlichung freuen. Für Hinweise auf Unkorrektheiten, oder zeitlich bedingte Unterschiede in der Struktur sind wir dankbar. Wir werden uns auch weiterhin bemühen das Bild dieser Einheit unseres Regiments zu ver­vollkommnen und zu ergänzen. Wir freuen uns über jeden Beitrag und Hinweis.

Natürlich hat sich auch der Bestand an Personal und Technik der Stabskompanie im Laufe der Jahrzehnte und der Entwicklung im Militärwesen der DDR, in Abhängigkeit von den zu erfüllenden Aufgaben und den ökonomischen Möglichkeiten, mehrfach geändert. Wir stellen die Stabskompanie in der Art und Weise vor, wie sie in den 80-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis zur Auflösung des Regiments bestanden hat.Die Beschreibung der beiden Züge des chemischen Dienstes finden Sie unter Kommandeur – OOCh – Chemischer Zug.

OOAkl

Der Oberoffizier Aufklärung (OOAkl) war dem StKSC des PR-4 direkt unterstellt und wurde durch ihn geführt. Zur Aufrechterhaltung einer stabilen Funkverbindung
 
            – zu den Aufklärungsorganen;
            – zum K PR-4 und dem StKSC;
            – zum Leiter Aufklärung (LAKL) der 4.MSD
 
war er mit einer R145 ausgerüstet.

 

 

 

Die Aufklärungskompanie (AklK), die durch den OOAkl geführt wurde, war mit SPW 40P2

 

und

Quelle: http://www.wellblechfoto.de

BMP 1 ausgerüstet.
Eine Modernisierung der BMP 1 war vorgesehen. Wünschenswert wäre die Einführung des Aufklärungspanzer BRM-1K mit Laserentfernungsmesser, einem richtig tauglichen Nachtsichtgerät (für den Kommandant, war ein völlig anderer Turm mit 2 Plätzen), ausklappbares Radar im Turm, Chiffriermaschine an Bord etc. gewesen.

Aufklärungspanzer BRM-1K

Bestimmung:
Gefechtsfahrzeug von Aufklärungseinheiten

Taktisch-technische Daten:


– Abmessungen:
Länge: 6,75m
Breite: 2,97m
Höhe: 1,98m
– Masse: 12,5t
– Fahrbereich: 500km
– Geschwindigkeit (Straße): 70km/h
– Bodenfreiheit: 425 mm
– Besatzung: 6 Personen
– Bewaffnung:
73 mm Glattrohrkanone 2A38
7,62 mm MG PKT
– Elektrische Richtantriebe 1ÄZ10M mit Steuerpult PU-6
 
Ausrüstung:
 
Beobachtungsgeräte
– 13 Winkelspiegel TNPO-170A
– 1 Winkelspiegel TNP-350B
– 1 Beobachtungsgerät 
  TNPK-240A
– 2 Winkelspiegel TNPT-1
– 3 Nachtsichtgeräte TWNR-1PA
spezielle Ausrüstung:
– Zielfernrohr 1PN22M2
– Entfernungsmessgerät DKRM-1
– Funkmessgerät PSNR-5K
– chemisches Aufklärungsgerät
   PRChR GO-27
– Peiler ÄRRS-1
– Minensuchgerät IMP-1
– Kampfstoffanzeiger WPChR
– Nacht-Doppelfernrohr 1PN33B2
Nachrichtenausrüstung:
– Funkstation R-123
– Funkstation R-130MT
– Code-Schnellgeber R-014D
– tragbare Funkstation R-148
– Bordsprechanlage R-124
– Telefonapparat TA-57
Spannungsquellen:
– Bleistarterbatterien
– Gleichstromgenerator WG-7500
   mit Regler RN-10
– Elektroaggregat AB-1/P30 (im 
Heck rechts)
                
Navigationsausrüstung
– Kreiselkompass 1G11N
zur Bestimmung des Ausgangskurswinkels,
Nutzung nur bei stehendem Fahrzeug
– Navigationseinrichtung TNA-1
Rechnerkomplex für die kontinuierliche
Berechnung der Ist-Werte der Koordinaten
des fahrenden Fahrzeuges, des Richtungs-
winkels des Fahrzeuges, des Richtungs-  
   winkels des Zielortes, Standort des
   Fahrzeuges auf der topografischen Karte und 
   Bestimmung  der Zielkoordinaten mit  
   Rechenscheibe STM
Bestandteile:
– Kurssystem MAJAK mit Kreiselkursgeber,
Steuerpult, Umformer PT-200Z-III
– Streckengeber
– Koordinaten
rechner
&n
bsp; – Kursanzeiger
– Kurstisch
– Rechenscheibe STM
– Orientierungsvisier <1T25
Platz für Bewaffnung:
– Halterung für 4 MPi
– 1 x Fla-Raketenkomplex 9K32
– Handgranaten F-1
– 1 Signalpistole mit Munition
Quelle: A 051/1/138 veröffentlicht durch http://www.rwd-mb3.de/stechnik/pages/brm1k.htm

 

 

Quelle: http://www.rwd-mb3.de/stechnik/pages/brm1k.htm

 

Quelle: Dieses Bild basiert auf dem Bild „Aufklärungspanzer BRM 1K.jpg“ ‎ (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Aufkl%C3%A4rungspanzer_BRM_1K.jpg) aus der freien Mediendatenbank Wikimedia Commons (http://commons. wikimedia.org/wiki/Main_Page) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen). Der Urheber des Bildes ist Huhu.

 

Im Jahr 1983 erhielt die NVA sechs, in den Jahren, 1986, 1988 und 1989 jeweils drei, insgesamt also 15 Aufklärungspanzer BRM 1K fabrikneu aus der UdSSR. Da jedoch vorrangig der MB-V mit den Maschinen ausgerüstet wurde, ist davon auszugehen, dass unsere AklK  ersatzweise den BMP-2 erhalten hätte.

 

 

 

Im Folgenden wird auf Festlegungen, welche die taktische Aufklärung betreffen und durch den OOAkl zu realisieren waren, eingegangen.
 
I. Festlegungen, welche die taktische Aufklärung Betreffen
 
1. Bei der Aufklärung des Gegners sind zu ermitteln:
 
a) der Kampfbestand, die Zugehörigkeit, Kampffähigkeit, Lage und Gruppierung seiner Truppen, vor allem das Vorhanden    sein von Kern- und chemischen Waffen, deren Standorte (Koordinaten) und Bereitschaftsstufen für den Einsatz,
b) den Charakter der Handlungen, die Absichten sowie starke und schwache Seiten,
c) die Standorte der Feuermittel, der Mittel des Funkelektronischen Kampfes (FEK), der Aufklärung, der Luftabwehr, der     Führungsstellen sowie Flugplätze und Landeplätze der Heeresfliegerkräfte,
d) den Grad und Charakter des Pionierausbaus des Geländes (der Stellungen), das System der Sperren, vor allem der     Kernminensperren,
e) die Ergebnisse der auf den Gegner geführten Kernwaffen- und Feuerschläge,
f) neue Kampfmittel, Methoden und Verfahren zur Führung des Gefechts,
g) der politisch-moralische Zustand seiner Truppen sowie der ansässigen Bevölkerung.
 
2. Objekte der taktischen Aufklärung
 
a) ein Feuerzug taktischer Raketen, eine Batterie der Kernwaffenartillerie, ein Feldversorgungspunkt für Kernmunition,
b) eine Kompanie (in der Verteidigung – bis einschließlich ein Zug am vorderen Rand) und gleichgestellte Einheiten     anderer Waffengattungen,
c) eine Gruppe (einzelne Flugzeuge und Hubschrauber) der taktischen und Heeresfliegerkräfte,
d) ein einzelnes Kriegs- oder Transportschiff,
e) eine Führungsstelle einer Brigade (eines Regiments) bzw. eines Bataillons und ihnen gleichgestellter Truppenteile (Einheiten)     der Waffengattungen, einer Batterie Kernwaffeneinsatzmittel (KWEM), eine Waffenleitstelle sowie Elemente von     Führungsstellen übergeordneter Verbände (Vereinigungen) die sich im Aufklärungsstreifen befinden,
f) einzelne Kernminen, Abschnitte von Minenfeldern, von Sperren anderer Arten, befallene Abschnitte, Übersetzstellen über   
Wasserhindernisse, militärische Verkehrsknoten,
g) Truppenteile (Einheiten) und Organe der rückwärtigen Dienste der Truppen.
 
3. Maßnahmen der Vorbereitung auf den Einsatz
 
3.1. Maßnahmen der allgemeinen Vorbereitung eines Aufklärungsorgans auf den
Einsatz
 
a) Auffüllung mit Personal, Kampftechnik usw. Sicherstellung mit allen materiellen Mitteln laut Struktur,
b) Studium des Gegners und des Raumes der Handlungen,
c) Das Studium und die Vermittlung von Erfahrungen bei der Aufklärung des Gegners,
d) Die politische und Gefechtsausbildung des Personalbestandes.
 
3.2. Maßnahmen der unmittelbaren Vorbereitung
 
a) Klarmachen der gestellten Aufgabe, die Beurteilung der Bedingungen für ihre Erfüllung sowie des Studiums des aufzuklärenden Objektes,
b) Die Verteilung bzw. Präzisierung der Aufgaben des Personalbestandes,
c) Das Überprüfen der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Aufklärungstechnik sowie Bewaffnung, das Training der     Methoden für die Erfüllung der Gefechtsaufgaben sowie Fragen des Zusammenwirkens und der Führung,
– die unmittelbare Vorbereitung beginnt mit dem Erhalt der Aufgabe
– Umfang und Inhalt der Vorbereitung wird durch den Divisionsstab festgelegt
– Die Maßnahmen sind in den ‚Plan Aufklärung’ aufzunehmen.
 
4. Maßnahmen zum Erhalt der Überlebensfähigkeit der Aufklärungsorgane
 
a) Schutz vor Massenvernichtungsmitteln (MVM), Diversions- und Aufklärungskräften des Gegners,
b) Aktiver Kampf gegen die Aufklärung des Gegners,
c) Maßnahmen zur Verhinderung des Eindringens des Gegners ins eigene Hinterland,
d) Bilden einer Aufklärungsreserve,
e) Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Organe vor der Wirkung von Kernwaffen- bzw. Feuerschlägen eigener Truppen
   – Bei der Führung eigener Kernwaffenschläge ist den Aufklärungsgruppen (AG) rechtzeitig das Beziehen eines      Sicherheitsraumes zu befehlen.
   – Die Maßnahmen zum Erhalt der Überlebensfähigkeit sind in den ‚Plan Aufklärung’ aufzunehmen.
 
5. Dem Personalbestand eingesetzter Organe ist es verboten:
 
a) Angaben über die Lage eigener Truppen in die Karte einzutragen,
b) Gefechts-, Personal- und andere Dokumente, Orden, Medaillen oder Abzeichen mitzuführen,
c) Eigene Geschädigte, Tote, Kampftechnik, Bewaffnung und Ausrüstung im Raum des Gegners zurückzulassen sowie vom Gegner zurückgelassene Verpflegung zu sich zu nehmen.
 
Die Festlegungen für die taktische Aufklärung weisen auf den eindeutig militärischen Charakter der Aufgaben der Aufklärungseinheiten hin, welcher in der heutigen Zeit hin und wieder hinterfragt wird. Vor allem die Konzentration auf KWEM in diesen Festlegungen und in der Ausbildung zeigt die Haupteinsatzziele für Aufklärungsgruppen.
 
1.e) Zur damaligen Zeit wurde in Publikationen verstärkt auf die Entwicklung und den Einsatz von Attrappen hingewiesen.
 
4.e). Da die Aufklärungsorgane Ziele aufklären konnten, welche den Einsatz eigener KWEM rechtfertigten, musste man sich intensiv Gedanken darüber machen, wie man das eingesetzte Aufklärungsorgan vor den eigenen Feuerschlägen schützt. Dafür wurden entsprechende Räume zugewiesen, welche dann durch die AG zu beziehen waren um nach dem Schlag die Nachaufklärung zu führen.
 
5.b) Dieser Punkt beinhaltet ausdrücklich nicht: Dienstrangabzeichen. Es war ein viel diskutiertes Thema, ob die eingesetzten Organe Dienstrangabzeichen tragen dürfen oder nicht (an Hand der Dienstrangabzeichen konnte man die Struktur eines Aufklärungstrupps und damit die Ebene von der er eingesetzt wird ermitteln). Wenn also Aufklärer ohne Dienstrangabzeichen eingesetzt wurden entsprach das nicht den Vorschriften. Wichtig ist dieser Punkt, um den Aufklärern bei Gefangennahme die Rechte als Kriegsgefangenen zu sichern. Einsätze in fremden Uniformen (wie sie immer wieder gerüchteweise besprochen wurden) waren nicht vorgesehen oder geplant. Unabhängig davon wurde das Nutzen von fremden Uniformteilen (z.B. für die Täuschung des Gegners) in den Bereich der schöpferischen Aufgabenerfüllung ‚delegiert’.
 

5.c) hätte wohl im Ernstfall eher nicht funktioniert. Für Verwundete galt, dass sie mitzuführen waren (eine Selbstverständlichkeit); sicher auch das Vorhaben für Tote, Kampftechn

ik usw. Aber wenn man sich da in der praktischen Umsetzung vorstellt? Wenn jemand verwundet oder getötet wurde, gab es Feindkontakte. Bei einer Gruppe von 5 (oder auch 7) Mann, ein Toter, ein Verwundeter – war es sicher kaum möglich diese Forderung zu erfüllen. Der Platz der Wiederaufnahme lag mindestens 10 km (in der Regel weiter) vom Aufklärungsobjekt entfernt. Jeder, der versucht hat einen Menschen über 10 km zu tragen, hat eine Vorstellung von der Realisierbarkeit dieser Forderung, noch dazu, da man kaum davon ausgehen kann, dass der Gegner von der Suche/Jagd der Aufklärer abgelassen hätte.

 
 
II. Festlegungen zum Einsatz von Fernaufklärungsgruppen (nur in der Division)
 
– Die AG werden zur Aufklärung von KWEM, Führungsstellen, Reserven und anderen Objekten im Rücken des Gegners   eingesetzt.
– Wenn notwendig kann die AG mit Zustimmung des Kommandeurs oder des StKSC (Stabschef) Objekte des Gegners   zerstören oder vernichten.
– Der AG wird ein Aufklärungsobjekt oder ein Raum befohlen.
– Innerhalb eines Tages kann sie ein bis zwei Objekte oder einen Raum mit einer Fläche bis zu 100 km² aufklären.
– Bei der Verlegung von einer Beobachtungsstelle (BSt.) zur anderen und beim Verbleiben an einem Ort werden von ihr   Späher ausgeschickt.
– Die Aufgaben zur Durchführung der Aufklärung sind den Kommandeuren der Organe der Aufklärung sowie den   Kommandeuren der zur Aufklärung eingesetzten Einheiten vom LAKL (Leiter Aufklärung) bzw. vom Stabschef,   gegebenenfalls auch vom Divisionskommandeur zu stellen.
– Wird die Aufgabe mündlich gestellt, ist sie im Journal einzutragen und von dem zu unterschreiben, der die Aufgabe gestellt hat.
 
1. Die Aufgabenstellung an den K-AG muss enthalten:
 
a) Angaben über den Gegner im Raum der bevorstehenden Handlungen und auf dem Marschweg zu ihm,
b) Den Bestand, die Bewaffnung und die Ausrüstung der AG, das Aufklärungsobjekt bzw. den Aufklärungsraum und welche     Angaben bis wann zu beschaffen sind, das außer Gefecht zu setzende oder zu vernichtende Objekt, den Termin der     Handlungen, die Art und Weise des Aufstellens und des Einsatzes der Aufklärungs- und Signalgeräte,
c) Den Termin und die Methode der Entsendung in den Rücken des Gegners, den Termin der Beendigung der Aufklärung und     die Handlungen nach der Aufgabenerfüllung,
d) Die Ordnung der Aufrechterhaltung der Nachrichtenverbindung und des Erstattens der Aufklärungsmeldungen,
e) Die Methode der Erkennung der eigenen Truppen, die Parole und das Kennwort.
    – Bei der Entsendung zu Fuß oder mit Kfz. erhält der K-AG den Ort und die Ordnung des Passierens der VLV (Vorderen       Linie der Verteidigung). Der Kommandeur der Mot.-Schützen- oder Panzereinheit wird durch den Verbindungsoffizier (VO) der       Division informiert.
   – Bei Entsendung mit Hubschrauber oder Flugzeug den Flug- oder Landeplatz und die Zeit der Ankunft der AG. Der Pilot erhält      die Aufgabe vom Kdr. der Fliegereinheit, der sich mit dem LAKL, dem Chef der TLA (Truppenluftabwehr) und dem Leiter der       Gefechtsführungsgruppe der Fliegerkräfte abgestimmt hat.
 
2. Meldungen des K/AG
 
2.1. In der Meldung des K-AG ist anzugeben:
 
a) Wo befindet sich die Einheit,
b) Welcher Gegner wurde wann, wo aufgeklärt, Charakter der Handlungen
c) Zustand der Einheit,
d) Entschluss des K-AG und Absetzzeit
2.2. Die Aufklärungsmeldungen müssen enthalten:
 
a) die Zeit der Feststellung und Quelle der Angabe,
b) die Bezeichnung (den Typ), Ausmaße (Breite und Tiefe bzw. Länge der Kolonne),
c) die Koordinaten des Zentrums des Objekts bzw. seiner Hauptelemente (Ziele)
d) den Charakter der Tätigkeit und die Bewegungsrichtung,
e) den Schutzgrad
2.3. Regime der Funkverbindung
 
3. Einsatz der AG in den verschiedenen Gefechtsarten
 
3.1. Einsatz der AG in Vorbereitung des Angriffs
 

– Einsatz in den Räumen der wahrscheinlichen Standorte von KWEM, Versorgungspunkten für Kernmunition, Korps- und   Divisions

reserven.

– Einsatz nur mit Zustimmung des übergeordneten Stabes.
3.2. Einsatz der AG im Verlaufe des Angriffes
 
a) Beobachten der Verlegung von KWEM
b) Die Erfüllung der gestellten Aufgaben fortsetzen
c) Aufklären der Heranführung von Reserven und der Standorte der Führungsstellen
d) Unter günstigen Bedingungen können einzelne Objekte vernichtet werden
    – Die Gruppen werden durch die in die Handlungsräume der AG vorstoßenden, eigenen Truppen aufgenommen.
    – Gegnerische Reserven sind während des Angriffes ständig zu beobachten.
    – Aufklärung von Zwischenverteidigungsabschnitten.
    – unter den Bedingungen der wachsenden Gefahr des Übergangs zum Einsatz von Kernwaffen ist die 
      ununterbrochene Beobachtung aller besonders wichtigen Objekte zu garantieren und ihre Standorte sind ständig       
      zu präzisieren.
 
3.3. Einsatz der AG bei der Überwindung eines Sicherungsstreifens
 
– Aufdecken besonders wichtiger Elemente und Objekte im Hauptverteidigungsabschnitt
– KWEM, Standorte von Einheiten der Deckungstruppen, Kernminensperren, deren Sicherung und Zündstellen.
– Nach dem Aufklären sind die Zündstellen zu vernichten, Zündkabel und Antennenanlagen unbrauchbar zu machen und  
  der Einsatz von Spezialabteilungen zur Vernichtung von Kernminen zu veranlassen.
3.4. Einsatz der AG bei der Verfolgung
 
– rechtzeitiges Aufklären des Austritts aus dem Gefecht.
– Beobachtung der neuen Standorte der wichtigen Objekte und neuer befestigter Verteidigungsabschnitte.
– Die AG können einzelne Objekte auf den Rückzugswegen des Gegners, zurückweichende gegnerische KWEM und   
  Führungsstellen vernichten oder zerstören.
3.5. Einsatz der AG beim Forcieren eines Wasserhindernisses
 
– die AG werden frühzeitig in die Räume der geplanten Forcierung entsandt.
– Hauptanstrengung auf die Aufklärung des Wasserhindernisses, das Aufdecken der Verteidigung des Gegners und die  
   Heranführung seiner Reserven.
3.6. Einsatz der AG beim Durchbruch eines befestigten Raumes
 
– Die AG werden in der Regel jenseits der Grenze des befestigten Raumes eingesetzt.
– Aufklärung der KWEM und der Heranführung von Reserven aus der Tiefe in den befestigten Raum
3.7. Einsatz der AG im Rahmen einer operativen Manövergruppe
 
– In der Regel wird die AG stärker sein als unter normalen Bedingungen.
– Handlungen entlang der Marschstraßen oder in Räumen von Objekten, die für die Streifzugsabteilung vorgesehen sind.
3.8. Aufklärung bei Annäherung an die Küste und Anlandung
 
– Zustimmung des übergeordneten Stabes kann ein Teil der AG am Vortag der Anlandung in den Rücken des Gegners   entsandt werden.
– der Regel werden AG in der Nacht vor der Anlandung, während der Annäherung der ersten Staffel und der Feuer  vorbereitung oder mit einer takt. LLE entsandt werden.
3.9. Einsatz der AG im Winter
 
– neben den üblichen Aufgaben können AG zur Sicherung an den Flanken des Handlungsstreifens eingesetzt werden.
3.10 Einsatz der AG im Begegnungsgefecht
 
– Aufklärung an den Marschstraßen des Gegners, Übersetzstellen an Wasserhindernissen, Straßenknoten und in den   wahrscheinlichen Räumen für die Entfaltung der gegnerischen KWEM und chemischen Waffen, Führungsstellen und der   Hauptgruppierungen der Truppen des Gegners.
Bemerkenswert:    

„Wenn notwendig kann die AG mit Zustimmun

g des Kommandeurs oder des StKSC (Stabschef) Objekte des Gegners zerstören oder vernichten“. Wir sprechen hier vom Kdr. einer Division, oder dessen Stabschef, dessen Erlaubnis für eine direkte Konfrontation (Überfall, Hinterhalt …) erforderlich war. Daraus kann man die Bedeutung und Wichtigkeit ermessen, die den Aufklärungsgruppen zuteil wurde.

Zu den Aufklärungsobjekten/-raum muss man sagen, dass Aufklärungsgruppen nur dann eingesetzt wurden, wenn schon Informationen aus anderen Quellen über das Aufklärungsobjekt vorlagen. Während Komplexen und Übungen wurde in einem Gebiet (ca. 10 x 10 km) ein LKW versteckt, welcher zu einer „Lance“-Atrappe umgebaut worden war. Entsprechend der realen Einsatzgrundsätze konnte dieser die ganze Zeit getarnt im Wald stehen und erst 20 min vor Abschuss seine Deckung verlassen. Es war also sehr schwer das Objekt zu finden, zumal sich die Zeit „ein Tag“ durch Jahreszeit und territoriale Gegebenheiten stark relativiert.
Jeder Gruppenführer erhielt 4 Frequenzen zugewiesen. Zwei Frequenzen für Sofortinformationen (jeweils eine Tages- und eine Nachtfrequenz) in einem Funknetz, d.h. diese Frequenz war für alle Gruppen gleich. Diese beiden Frequenzen waren empfangsseitig permanent besetzt. Theoretisch sah ein Signal auf einer dieser Frequenzen vor, dass in Kürze auf einer der anderen Frequenzen eine Meldung erfolgt. Die beiden anderen Frequenzen (je 1xTag und 1xNacht) waren als Funkrichtungen geplant und für jede Gruppe unterschiedlich. Aufklärungsmeldungen sollten nur auf dieser Frequenz übermittelt werden. Diese Frequenz wurde entsprechend der festgelegten Meldezeitpunkten empfangsseitig besetzt.
III. Zyklogramm der Entschlussfassung/Aufgabenstellung
 
Klarmachen der Aufgabe
 
– Ziel des Einsatzes.
– Die Reihenfolge der Erfüllung der Teilaufgaben, die zweckmäßigste Aufklärungsmethode bzw. Möglichkeit der Erfüllung von   Spezialaufgaben.
– Die Bedingungen und materiellen Voraussetzungen für das Erreichen des Handlungraumes.
– Rolle des Aufklärungsorgans in der operativen Aufklärung und die Bedeutung der einzubringenden Aufklärungsangaben.
– Die Aufgaben, die von Organen anderer Aufklärungsarten oder von Bekämpfungsmitteln der eigenen Truppen im Interesse   der Aufgabenerfüllung des Organs erfüllt werden.
– Besonderheiten des Zusammenwirkens mit eigenen Einheiten im Verlaufe der Handlungen.
– Der verfügbare Zeitfond bis zum Termin des Meldens der Einsatzbereitschaft.
 
Beurteilung der Lage
 
– Bestand, Zustand und Lage der Gruppierungen des Gegners in Handlungsrichtung und im Einsatzraum, Möglichkeiten des   Gegners zum Einsatz von Bekämpfungsmitteln und mögliche Maßnahmen zur Aufklärungsabwehr, Bestand der   Sicherungseinheiten, Charakter von Befestigungen und Sperren, Gefahren, die sich für die Erfüllung der Gefechtsaufgabe    ergeben, Schwächen des Gegners, die ausgenutzt werden können.
– Bestand, Zustand seiner Einheit und zugeteilter Spezialisten, besondere Anforderungen an den Ausbildungsstand, die Ausrüstung und Kollektivpsyche.
– Lage von Einheiten zum Zusammenwirken, Zeitberechnung.
– Charakter des Geländes, Witterungsbedingungen, Einfluss auf KW Funkbeziehungen.
Entschluss
 
1. Die Idee der Handlungen
– mit welchen Kräften und Mitteln (K&M) soll die Gefechtsaufgabe (GA) gelöst werden;
– Reihenfolge der Handlungen;
– Handlungen nach Erfüllung der Hauptaufgabe;
2. Maßnahmen der Gefechtseinteilung innerhalb des Aufklärungsorgans in den Etappen
 
– Einteilung des Trupps;

 

3. Handlungen im rückwärtigen Gebiet des Gegners
 
– Methoden des Vordringens, Festlegen von Räumen (Basis, Wechselbasis, Platz der Wiederaufnahme);
4. Maßnahmen des Zusammenwirkens
 
– Maßnahmen zur Sicherheit und Aufrechterhaltung der Gefechtsbereitschaft der Angehörigen des Aufklärungsorgans;
– Maßnahmen des Zusammenwirkens mit anderen Einheiten;
5. Grundlagen der Führung und Verbindung
 
– Art und Weise der Übermittlung von Aufklärungsangaben sowie Empfang neuer Aufgaben;
Meldungen der Aufklärungsorgane
 
– Bezug der Basis (Wechselbasis);
– Beginn der Aufklärung;

– Aufklärugserge

bnis (Sofortmeldung), weitere Handlungen;

– Bezug des Platzes der Wiederaufnahme;
Dieses Zyklogramm vom Erhalt der Aufgabe bis zum Entschluss des K/AG war feststehend und wurde immer wieder abgearbeitet.
Es gewährleistete, dass unabhängig von den Personen und der unmittelbaren Situation alle notwendigen Punkte beachtet wurden.
Nach dem Erhalt der Aufgabe machte sich der K/AG die Aufgabe klar, beurteilte die Lage und fasste seinen Entschluss (meist alleine oder gemeinsam mit dem Zugführer). Der Entschluss wurde dem Vorgesetzten vorgetragen, der ihm die Aufgabe gestellt hatte. Dieser bestätige oder präzisierte den Entschluss. Erst danach wurde der Gefechtsbefehl an die Gruppe gestellt.
Zu bemerken ist der feine, aber wesentliche, Unterschied zwischen den Begriffen Gefechtsbefehl und Aufgabenstellung. Bei einem Gefechtsbefehl wird das zu erreichende Ziel und die konkrete Art und Weise befohlen, in der das Ziel zu erreichen ist.
Bei ‚normalen’ Einheiten war das Erteilen eines Gefechtsbefehls die Regel. Bei Aufklärungseinheiten, welche im Hinterland der gegnerischen Linien eingesetzt werden, wurde eine Aufgabe gestellt. Die Art und Weise, wie der Kommandeur des Aufklärungsorgans diese Aufgabe erreicht, war ihm weitgehend freigestellt. Der Kommandeur der AG wiederum erteilte seinen Soldaten einen Befehl. Er ist Teil des Aufklärungsorganes und kann somit auch seinen Befehl durchsetzen (was seine Vorgesetzten nicht konnten). Ebenfalls bemerkenswert ist die relativ geringe Anzahl der Meldungen. Zwischen den Meldungen (Basis, Aufklärungsergebnis …) konnten mitunter 4 … 7 Stunden liegen. Angestrebt wurde, dass die Zeit, in der man keine Meldung von einem Aufklärungsorgan erhielt 4 Stunden nicht überschreitet.
 
IV. Verschiedene Aufklärungsmerkmale bzw. spezifische Forderungen
 
1. Aufklärungsmerkmale für den Austritt aus dem Gefecht
 
a) Führen von Kernwaffenschlägen mit Erddetonation und Zünden von Kernminen zur Schaffung von Zonen mit hoher     Dosisleistung auf dem Weg der angreifenden Truppen,
b) Verlegung der Lager, Versorgungsstellen, Feldlazarette und anderer rückwärtiger Truppenteile und Einrichtungen     in das Hinterland,
c) Der Ausbau der Verteidigungsabschnitte im Hinterland und das Beziehen dieser Abschnitte durch aus der Tiefe     herangeführte oder durch zurückweichende Kräfte,
d) Zerstörung verschiedener militärischer Objekte, einzelner Straßenabschnitte und Brücken, der Start- und Landebahnen      auf den der Front am nächsten gelegenen Flugplätzen,
e) Abbau oder Zerstörung der Nachrichtenlinien, die Verlegung der Nachrichtenzentralen in die Tiefe,
f) Evakuierung der örtlichen Bevölkerung,
g) Verstärkung des Feuers der Artillerie und der Granatwerfer, Führen von Gegenangriffen mit meist unbedeutenden Kräften.
2. Aufklärungsangaben beim Aufklären eines Wasserhindernisses
 
a) Charakter der Verteidigung am Wasserhindernis,
b) Breite, Tiefe, Strömungsgeschwindigkeit, Bodenbeschaffenheit des Tals und des Flussbetts,
c) Vorhandensein, Zustand hydrotechnischer Anlagen, mögliche Überschwemmungszonen bei deren Zerstörung
d) Vorhandensein von Übersetzstellen, deren Zustand
e) Günstige Stellen zum Übersetzen von Panzern in Unterwasserfahrt und Ausbau von Lande-, Fähren- und Brücken    übersetzstellen,
f) Vorhandensein von natürlichen Deckungen und Hindernissen an den Zugängen zum Wasserhindernis (im Winter Eisdicke    und Schneetiefe).
3. Aufklärungsangaben bei der Beobachtung eines Objektes
 
a) günstige Annäherung zum Objekt
b) System der Sicherung, Waffen, Sperren
c) Handlungen gegnerischer Sprengtrupps, Anlegen von Sprengladungen, Verlauf Zündleitungen, Antennenanlagen für     Funkfernzünder, Führungsstellen
d) Art und Weise der Verbindung zum Vorgesetzten, der die Zerstörung anweisen kann
 
 
Der Austritt aus dem Gefecht war eine der wichtigsten Aufklärungsinformationen, da sie auf einen bevorstehenden massiven Einsatz von KWEM oder chemischen Waffen hinweist. Auch hier wieder die vorrangige Ausrichtung auf den Einsatz gegnerischer KWEM.

 

 

OOID

Oberoffizier Innerer Dienst

Der OOID war dem Stabschef (StKSC) des PR-4 direkt unterstellt. Seine Aufgaben wurden auf der Grundlage der Dienstvorschrift 010/0/004 wie folgt festgelegt:
 
  • Beschilderung und Objektumzäunung;
  • Erlassung von Befehlen zur Bestreifung des Standortes, Erarbeitung Streifenpläne und Überwachung des Einsatzes der Streifen;
  • Bewachung des militärischen Objektes, Wachplanung und deren Durchsetzung;
  • Planung der Regulierung von Märschen und deren Überwachung/Kontrolle;
  • Planung der Marschwege und Abstimmung der Marschzeiten unter Beachtung der meteorologischen Verhältnisse;
  • Planung und Durchführung der Ausbildung der strukturmäßigen und nichtstrukturmäßigen Regulierer im PR-4,
  • Analyse der Verstöße und Vorkommnisse, Unterbreitung von Maßnahmen zur Verbesserung der militärischen Ordnung;
  • Durchführung von Such- und Fahndungsmaßnahmen im Standort;
 
Die oben stehenden Schwerpunkte wurden aus der Erinnerung geschrieben und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 
Im Konfliktfall wurde die gesamte Bewegung auf dem Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetz durch das Militärtransportwesen der Front/Armee koordiniert. Ein exaktes Netzwerk von Armeehauptstraßen (AHS) Armeestraßen AS, Armeerochadestraßen (ARoS) gewährleistete eine präzise Planung und Einstufung der Transporte. Es war keinem Fachdienst möglich die Sicherstellung oder den Nachschub nach vorn nach Gutdünken zu planen und auf die Reise zu schicken. Jeder Transport wurde dispatschermäßig beim MTW angemeldet, eingestuft und der Absender erhielt einen korrekten Fahrplan für den vorgeschriebenen Nachschub. Die Marschstraßen wurden mit AHS- (Nummerierung) gekennzeichnet.
 
 
Durch die territorialen Organe des MTW war das Straßennetz (das Eisenbahnnetz analog) der DDR in vier wesentliche Kategorien gegliedert:


– Militärhauptstraßen
– Militärstraßen
– Militärhaupt-Rochadestraßen und
– Militär-Rochadestraßen.

Zur Aufrechterhaltung der Bewegung der Truppen und der Benutzbarkeit der Straßenverkehrswege waren seitens der NVA auf verschiedenen Ebenen Straßenkommandantendiensttruppen aufzustellen, Brigaden, Bataillone und Kompanien.

Diese hatten sowohl Beschilderung und Regulierung wie auch Straßeninstandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten wie auch Bergung liegen gebliebener/störender Fahrzeuge uvm. wahrzunehmen.

 
Zur Durchsetzung der Ordnung auf den Militärmarschstraßen gab es Militärverkehrszeichen (MVZ).
 
Militärverkehrszeichen sind keine Verkehrszeichen entsprechend der StVO. Sie können aufgestellt werden:


a) auf Militär- und Marschstraßen,
b) in Objekten und auf Übungsplätzen,
c) im Schutzstreifen an der Staatsgrenze zur BRD und zu Westberlin sowie
d) bei Notwendigkeit an anderen Stellen.

Das Aufstellen kann zeitweilig oder ständig erfolgen.

MVZ sind für die Führer von der Militärtechnik verbindlich. Die Bestimmungen der StVO, einschließlich Verkehrszeichen, sind auch auf Straßen, auf denen MVZ aufgestellt sind, in vollem Umfang zu beachten.

Warnzeichen
Hinweiszeichen
 Zusatzzeichen
#

Quelle: „Taschenbuch für Regulierer“,1985.
 
Quelle: Die Bilder und Texte stammen aus http://ww
w.nva-forum.de/nva-board/index.php?showtopic=4752
vom User bitti62

Kommandantendienst

 
Dienst, der die rechtzeitige und gedeckte Verlegung, Konzentrierung, Entfaltung und Unterbringung der Truppen sowie die Aufrechterhaltung von Ordnung und Tarnung im Verantwortungsbereich zu gewährleisten hat. Eine seiner wichtigsten Tätigkeiten ist die Marschregulierung.
Der Kommandantendienst wird auf den Marschstraßen, in den Unterbringungsräumen (auch der Einheiten, Truppenteile und Einrichtungen der rückwärtigen Dienste) und auf dem Gefechtsfeld organisiert. Zum Kommandantendienst werden Truppenteile und Einheiten eingesetzt. An Übersetzstellen, Gebirgspässen, schwer passierbaren Straßenabschnitten und Gassen durch Sperren nehmen Pioniereinheiten an der Ausübung des Kommandantendienstes teil.

Eine besondere Aufgabe erfüllt der Kommandantendienst der NVA. Er arbeitet die Grundsätze des Verhaltens im Dienst aus, bearbeitet und untersucht strafbare Handlungen und besondere Vorkommnisse entsprechend der Melde- und Unter-suchungsordnung und achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen über Wachsamkeit, Geheimnisschutz sowie den Umgang mit Verschlusssachen.

Er verrichtet militärische Ordnungs- und Verkehrsdienste (Verkehrsreglereinheiten), kontrolliert das Verhalten der Soldaten der NVA in der Öffentlichkeit, bei Truppenübungen und Manövern, überprüft deren Dokumente (Wehrdienstausweis, Urlaubsschein), achtet auf das vorschriftsmäßige Tragen der Uniform, stellt die Disziplin und öffentliche Ordnung bei Verstößen und Fehlverhalten von Angehörigen der NVA wieder her und kontrolliert Militär- und Zivilkraftfahrer der NVA, deren Fahrzeuge sowie deren Verhalten im Verkehr.

 LO 1800 des Kommandantendienstes

DDR-Handbuch: Nationale Volksarmee (NVA), S. 15. Digitale Bibliothek Band 32: Enzyklopädie der DDR, S. 4640
(vgl. DDR-HB, S. 934-935)