Der Oberoffizier Aufklärung (OOAkl) war dem StKSC des PR-4 direkt unterstellt und wurde durch ihn geführt. Zur Aufrechterhaltung einer stabilen Funkverbindung
– zu den Aufklärungsorganen;
– zum K PR-4 und dem StKSC;
– zum Leiter Aufklärung (LAKL) der 4.MSD
war er mit einer R145 ausgerüstet.
Die Aufklärungskompanie (AklK), die durch den OOAkl geführt wurde, war mit SPW 40P2
und
Quelle: http://www.wellblechfoto.de
BMP 1 ausgerüstet.
Eine Modernisierung der BMP 1 war vorgesehen. Wünschenswert wäre die Einführung des Aufklärungspanzer BRM-1K mit Laserentfernungsmesser, einem richtig tauglichen Nachtsichtgerät (für den Kommandant, war ein völlig anderer Turm mit 2 Plätzen), ausklappbares Radar im Turm, Chiffriermaschine an Bord etc. gewesen.
Aufklärungspanzer BRM-1K
Bestimmung:
Gefechtsfahrzeug von Aufklärungseinheiten
Taktisch-technische Daten:
– Abmessungen:
Länge: 6,75m
Breite: 2,97m
Höhe: 1,98m
– Masse: 12,5t
– Fahrbereich: 500km
– Geschwindigkeit (Straße): 70km/h
– Bodenfreiheit: 425 mm
– Besatzung: 6 Personen
– Bewaffnung:
73 mm Glattrohrkanone 2A38
7,62 mm MG PKT
– Elektrische Richtantriebe 1ÄZ10M mit Steuerpult PU-6
Ausrüstung:
Beobachtungsgeräte
– 13 Winkelspiegel TNPO-170A
– 1 Winkelspiegel TNP-350B
– 1 Beobachtungsgerät
TNPK-240A
– 2 Winkelspiegel TNPT-1
– 3 Nachtsichtgeräte TWNR-1PA
spezielle Ausrüstung:
– Zielfernrohr 1PN22M2
– Entfernungsmessgerät DKRM-1
– Funkmessgerät PSNR-5K
– chemisches Aufklärungsgerät
PRChR GO-27
– Peiler ÄRRS-1
– Minensuchgerät IMP-1
– Kampfstoffanzeiger WPChR
– Nacht-Doppelfernrohr 1PN33B2
Nachrichtenausrüstung:
– Funkstation R-123
– Funkstation R-130MT
– Code-Schnellgeber R-014D
– tragbare Funkstation R-148
– Bordsprechanlage R-124
– Telefonapparat TA-57
Spannungsquellen:
– Bleistarterbatterien
– Gleichstromgenerator WG-7500
mit Regler RN-10
– Elektroaggregat AB-1/P30 (im Heck rechts)
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Navigationsausrüstung
– Kreiselkompass 1G11N
zur Bestimmung des Ausgangskurswinkels,
Nutzung nur bei stehendem Fahrzeug
– Navigationseinrichtung TNA-1
Rechnerkomplex für die kontinuierliche
Berechnung der Ist-Werte der Koordinaten
des fahrenden Fahrzeuges, des Richtungs-
winkels des Fahrzeuges, des Richtungs-
winkels des Zielortes, Standort des
Fahrzeuges auf der topografischen Karte und
Bestimmung der Zielkoordinaten mit
Rechenscheibe STM
Bestandteile:
– Kurssystem MAJAK mit Kreiselkursgeber,
Steuerpult, Umformer PT-200Z-III
– Streckengeber
– Koordinaten
rechner
&n
bsp; – Kursanzeiger
– Kurstisch
– Rechenscheibe STM
– Orientierungsvisier <1T25
Platz für Bewaffnung:
– Halterung für 4 MPi
– 1 x Fla-Raketenkomplex 9K32
– Handgranaten F-1
– 1 Signalpistole mit Munition
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Quelle: http://www.rwd-mb3.de/stechnik/pages/brm1k.htm
Im Jahr 1983 erhielt die NVA sechs, in den Jahren, 1986, 1988 und 1989 jeweils drei, insgesamt also 15 Aufklärungspanzer BRM 1K fabrikneu aus der UdSSR. Da jedoch vorrangig der MB-V mit den Maschinen ausgerüstet wurde, ist davon auszugehen, dass unsere AklK ersatzweise den BMP-2 erhalten hätte.
Im Folgenden wird auf Festlegungen, welche die taktische Aufklärung betreffen und durch den OOAkl zu realisieren waren, eingegangen.
I. Festlegungen, welche die taktische Aufklärung Betreffen
1. Bei der Aufklärung des Gegners sind zu ermitteln:
a) der Kampfbestand, die Zugehörigkeit, Kampffähigkeit, Lage und Gruppierung seiner Truppen, vor allem das Vorhanden sein von Kern- und chemischen Waffen, deren Standorte (Koordinaten) und Bereitschaftsstufen für den Einsatz,
b) den Charakter der Handlungen, die Absichten sowie starke und schwache Seiten,
c) die Standorte der Feuermittel, der Mittel des Funkelektronischen Kampfes (FEK), der Aufklärung, der Luftabwehr, der Führungsstellen sowie Flugplätze und Landeplätze der Heeresfliegerkräfte,
d) den Grad und Charakter des Pionierausbaus des Geländes (der Stellungen), das System der Sperren, vor allem der Kernminensperren,
e) die Ergebnisse der auf den Gegner geführten Kernwaffen- und Feuerschläge,
f) neue Kampfmittel, Methoden und Verfahren zur Führung des Gefechts,
g) der politisch-moralische Zustand seiner Truppen sowie der ansässigen Bevölkerung.
2. Objekte der taktischen Aufklärung
a) ein Feuerzug taktischer Raketen, eine Batterie der Kernwaffenartillerie, ein Feldversorgungspunkt für Kernmunition,
b) eine Kompanie (in der Verteidigung – bis einschließlich ein Zug am vorderen Rand) und gleichgestellte Einheiten anderer Waffengattungen,
c) eine Gruppe (einzelne Flugzeuge und Hubschrauber) der taktischen und Heeresfliegerkräfte,
d) ein einzelnes Kriegs- oder Transportschiff,
e) eine Führungsstelle einer Brigade (eines Regiments) bzw. eines Bataillons und ihnen gleichgestellter Truppenteile (Einheiten) der Waffengattungen, einer Batterie Kernwaffeneinsatzmittel (KWEM), eine Waffenleitstelle sowie Elemente von Führungsstellen übergeordneter Verbände (Vereinigungen) die sich im Aufklärungsstreifen befinden,
f) einzelne Kernminen, Abschnitte von Minenfeldern, von Sperren anderer Arten, befallene Abschnitte, Übersetzstellen über
Wasserhindernisse, militärische Verkehrsknoten,
g) Truppenteile (Einheiten) und Organe der rückwärtigen Dienste der Truppen.
3. Maßnahmen der Vorbereitung auf den Einsatz
3.1. Maßnahmen der allgemeinen Vorbereitung eines Aufklärungsorgans auf den
Einsatz
a) Auffüllung mit Personal, Kampftechnik usw. Sicherstellung mit allen materiellen Mitteln laut Struktur,
b) Studium des Gegners und des Raumes der Handlungen,
c) Das Studium und die Vermittlung von Erfahrungen bei der Aufklärung des Gegners,
d) Die politische und Gefechtsausbildung des Personalbestandes.
3.2. Maßnahmen der unmittelbaren Vorbereitung
a) Klarmachen der gestellten Aufgabe, die Beurteilung der Bedingungen für ihre Erfüllung sowie des Studiums des aufzuklärenden Objektes,
b) Die Verteilung bzw. Präzisierung der Aufgaben des Personalbestandes,
c) Das Überprüfen der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Aufklärungstechnik sowie Bewaffnung, das Training der Methoden für die Erfüllung der Gefechtsaufgaben sowie Fragen des Zusammenwirkens und der Führung,
– die unmittelbare Vorbereitung beginnt mit dem Erhalt der Aufgabe
– Umfang und Inhalt der Vorbereitung wird durch den Divisionsstab festgelegt
– Die Maßnahmen sind in den ‚Plan Aufklärung’ aufzunehmen.
4. Maßnahmen zum Erhalt der Überlebensfähigkeit der Aufklärungsorgane
a) Schutz vor Massenvernichtungsmitteln (MVM), Diversions- und Aufklärungskräften des Gegners,
b) Aktiver Kampf gegen die Aufklärung des Gegners,
c) Maßnahmen zur Verhinderung des Eindringens des Gegners ins eigene Hinterland,
d) Bilden einer Aufklärungsreserve,
e) Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Organe vor der Wirkung von Kernwaffen- bzw. Feuerschlägen eigener Truppen
– Bei der Führung eigener Kernwaffenschläge ist den Aufklärungsgruppen (AG) rechtzeitig das Beziehen eines Sicherheitsraumes zu befehlen.
– Die Maßnahmen zum Erhalt der Überlebensfähigkeit sind in den ‚Plan Aufklärung’ aufzunehmen.
5. Dem Personalbestand eingesetzter Organe ist es verboten:
a) Angaben über die Lage eigener Truppen in die Karte einzutragen,
b) Gefechts-, Personal- und andere Dokumente, Orden, Medaillen oder Abzeichen mitzuführen,
c) Eigene Geschädigte, Tote, Kampftechnik, Bewaffnung und Ausrüstung im Raum des Gegners zurückzulassen sowie vom Gegner zurückgelassene Verpflegung zu sich zu nehmen.
Die Festlegungen für die taktische Aufklärung weisen auf den eindeutig militärischen Charakter der Aufgaben der Aufklärungseinheiten hin, welcher in der heutigen Zeit hin und wieder hinterfragt wird. Vor allem die Konzentration auf KWEM in diesen Festlegungen und in der Ausbildung zeigt die Haupteinsatzziele für Aufklärungsgruppen.
1.e) Zur damaligen Zeit wurde in Publikationen verstärkt auf die Entwicklung und den Einsatz von Attrappen hingewiesen.
4.e). Da die Aufklärungsorgane Ziele aufklären konnten, welche den Einsatz eigener KWEM rechtfertigten, musste man sich intensiv Gedanken darüber machen, wie man das eingesetzte Aufklärungsorgan vor den eigenen Feuerschlägen schützt. Dafür wurden entsprechende Räume zugewiesen, welche dann durch die AG zu beziehen waren um nach dem Schlag die Nachaufklärung zu führen.
5.b) Dieser Punkt beinhaltet ausdrücklich nicht: Dienstrangabzeichen. Es war ein viel diskutiertes Thema, ob die eingesetzten Organe Dienstrangabzeichen tragen dürfen oder nicht (an Hand der Dienstrangabzeichen konnte man die Struktur eines Aufklärungstrupps und damit die Ebene von der er eingesetzt wird ermitteln). Wenn also Aufklärer ohne Dienstrangabzeichen eingesetzt wurden entsprach das nicht den Vorschriften. Wichtig ist dieser Punkt, um den Aufklärern bei Gefangennahme die Rechte als Kriegsgefangenen zu sichern. Einsätze in fremden Uniformen (wie sie immer wieder gerüchteweise besprochen wurden) waren nicht vorgesehen oder geplant. Unabhängig davon wurde das Nutzen von fremden Uniformteilen (z.B. für die Täuschung des Gegners) in den Bereich der schöpferischen Aufgabenerfüllung ‚delegiert’.
5.c) hätte wohl im Ernstfall eher nicht funktioniert. Für Verwundete galt, dass sie mitzuführen waren (eine Selbstverständlichkeit); sicher auch das Vorhaben für Tote, Kampftechn
ik usw. Aber wenn man sich da in der praktischen Umsetzung vorstellt? Wenn jemand verwundet oder getötet wurde, gab es Feindkontakte. Bei einer Gruppe von 5 (oder auch 7) Mann, ein Toter, ein Verwundeter – war es sicher kaum möglich diese Forderung zu erfüllen. Der Platz der Wiederaufnahme lag mindestens 10 km (in der Regel weiter) vom Aufklärungsobjekt entfernt. Jeder, der versucht hat einen Menschen über 10 km zu tragen, hat eine Vorstellung von der Realisierbarkeit dieser Forderung, noch dazu, da man kaum davon ausgehen kann, dass der Gegner von der Suche/Jagd der Aufklärer abgelassen hätte.
II. Festlegungen zum Einsatz von Fernaufklärungsgruppen (nur in der Division)
– Die AG werden zur Aufklärung von KWEM, Führungsstellen, Reserven und anderen Objekten im Rücken des Gegners eingesetzt.
– Wenn notwendig kann die AG mit Zustimmung des Kommandeurs oder des StKSC (Stabschef) Objekte des Gegners zerstören oder vernichten.
– Der AG wird ein Aufklärungsobjekt oder ein Raum befohlen.
– Innerhalb eines Tages kann sie ein bis zwei Objekte oder einen Raum mit einer Fläche bis zu 100 km² aufklären.
– Bei der Verlegung von einer Beobachtungsstelle (BSt.) zur anderen und beim Verbleiben an einem Ort werden von ihr Späher ausgeschickt.
– Die Aufgaben zur Durchführung der Aufklärung sind den Kommandeuren der Organe der Aufklärung sowie den Kommandeuren der zur Aufklärung eingesetzten Einheiten vom LAKL (Leiter Aufklärung) bzw. vom Stabschef, gegebenenfalls auch vom Divisionskommandeur zu stellen.
– Wird die Aufgabe mündlich gestellt, ist sie im Journal einzutragen und von dem zu unterschreiben, der die Aufgabe gestellt hat.
1. Die Aufgabenstellung an den K-AG muss enthalten:
a) Angaben über den Gegner im Raum der bevorstehenden Handlungen und auf dem Marschweg zu ihm,
b) Den Bestand, die Bewaffnung und die Ausrüstung der AG, das Aufklärungsobjekt bzw. den Aufklärungsraum und welche Angaben bis wann zu beschaffen sind, das außer Gefecht zu setzende oder zu vernichtende Objekt, den Termin der Handlungen, die Art und Weise des Aufstellens und des Einsatzes der Aufklärungs- und Signalgeräte,
c) Den Termin und die Methode der Entsendung in den Rücken des Gegners, den Termin der Beendigung der Aufklärung und die Handlungen nach der Aufgabenerfüllung,
d) Die Ordnung der Aufrechterhaltung der Nachrichtenverbindung und des Erstattens der Aufklärungsmeldungen,
e) Die Methode der Erkennung der eigenen Truppen, die Parole und das Kennwort.
– Bei der Entsendung zu Fuß oder mit Kfz. erhält der K-AG den Ort und die Ordnung des Passierens der VLV (Vorderen Linie der Verteidigung). Der Kommandeur der Mot.-Schützen- oder Panzereinheit wird durch den Verbindungsoffizier (VO) der Division informiert.
– Bei Entsendung mit Hubschrauber oder Flugzeug den Flug- oder Landeplatz und die Zeit der Ankunft der AG. Der Pilot erhält die Aufgabe vom Kdr. der Fliegereinheit, der sich mit dem LAKL, dem Chef der TLA (Truppenluftabwehr) und dem Leiter der Gefechtsführungsgruppe der Fliegerkräfte abgestimmt hat.
2. Meldungen des K/AG
2.1. In der Meldung des K-AG ist anzugeben:
a) Wo befindet sich die Einheit,
b) Welcher Gegner wurde wann, wo aufgeklärt, Charakter der Handlungen
c) Zustand der Einheit,
d) Entschluss des K-AG und Absetzzeit
2.2. Die Aufklärungsmeldungen müssen enthalten:
a) die Zeit der Feststellung und Quelle der Angabe,
b) die Bezeichnung (den Typ), Ausmaße (Breite und Tiefe bzw. Länge der Kolonne),
c) die Koordinaten des Zentrums des Objekts bzw. seiner Hauptelemente (Ziele)
d) den Charakter der Tätigkeit und die Bewegungsrichtung,
e) den Schutzgrad
2.3. Regime der Funkverbindung
3. Einsatz der AG in den verschiedenen Gefechtsarten
3.1. Einsatz der AG in Vorbereitung des Angriffs
– Einsatz in den Räumen der wahrscheinlichen Standorte von KWEM, Versorgungspunkten für Kernmunition, Korps- und Divisions
reserven.
– Einsatz nur mit Zustimmung des übergeordneten Stabes.
3.2. Einsatz der AG im Verlaufe des Angriffes
a) Beobachten der Verlegung von KWEM
b) Die Erfüllung der gestellten Aufgaben fortsetzen
c) Aufklären der Heranführung von Reserven und der Standorte der Führungsstellen
d) Unter günstigen Bedingungen können einzelne Objekte vernichtet werden
– Die Gruppen werden durch die in die Handlungsräume der AG vorstoßenden, eigenen Truppen aufgenommen.
– Gegnerische Reserven sind während des Angriffes ständig zu beobachten.
– Aufklärung von Zwischenverteidigungsabschnitten.
– unter den Bedingungen der wachsenden Gefahr des Übergangs zum Einsatz von Kernwaffen ist die
ununterbrochene Beobachtung aller besonders wichtigen Objekte zu garantieren und ihre Standorte sind ständig
zu präzisieren.
3.3. Einsatz der AG bei der Überwindung eines Sicherungsstreifens
– Aufdecken besonders wichtiger Elemente und Objekte im Hauptverteidigungsabschnitt
– KWEM, Standorte von Einheiten der Deckungstruppen, Kernminensperren, deren Sicherung und Zündstellen.
– Nach dem Aufklären sind die Zündstellen zu vernichten, Zündkabel und Antennenanlagen unbrauchbar zu machen und
der Einsatz von Spezialabteilungen zur Vernichtung von Kernminen zu veranlassen.
3.4. Einsatz der AG bei der Verfolgung
– rechtzeitiges Aufklären des Austritts aus dem Gefecht.
– Beobachtung der neuen Standorte der wichtigen Objekte und neuer befestigter Verteidigungsabschnitte.
– Die AG können einzelne Objekte auf den Rückzugswegen des Gegners, zurückweichende gegnerische KWEM und
Führungsstellen vernichten oder zerstören.
3.5. Einsatz der AG beim Forcieren eines Wasserhindernisses
– die AG werden frühzeitig in die Räume der geplanten Forcierung entsandt.
– Hauptanstrengung auf die Aufklärung des Wasserhindernisses, das Aufdecken der Verteidigung des Gegners und die
Heranführung seiner Reserven.
3.6. Einsatz der AG beim Durchbruch eines befestigten Raumes
– Die AG werden in der Regel jenseits der Grenze des befestigten Raumes eingesetzt.
– Aufklärung der KWEM und der Heranführung von Reserven aus der Tiefe in den befestigten Raum
3.7. Einsatz der AG im Rahmen einer operativen Manövergruppe
– In der Regel wird die AG stärker sein als unter normalen Bedingungen.
– Handlungen entlang der Marschstraßen oder in Räumen von Objekten, die für die Streifzugsabteilung vorgesehen sind.
3.8. Aufklärung bei Annäherung an die Küste und Anlandung
– Zustimmung des übergeordneten Stabes kann ein Teil der AG am Vortag der Anlandung in den Rücken des Gegners entsandt werden.
– der Regel werden AG in der Nacht vor der Anlandung, während der Annäherung der ersten Staffel und der Feuer vorbereitung oder mit einer takt. LLE entsandt werden.
3.9. Einsatz der AG im Winter
– neben den üblichen Aufgaben können AG zur Sicherung an den Flanken des Handlungsstreifens eingesetzt werden.
3.10 Einsatz der AG im Begegnungsgefecht
– Aufklärung an den Marschstraßen des Gegners, Übersetzstellen an Wasserhindernissen, Straßenknoten und in den wahrscheinlichen Räumen für die Entfaltung der gegnerischen KWEM und chemischen Waffen, Führungsstellen und der Hauptgruppierungen der Truppen des Gegners.
Bemerkenswert:
„Wenn notwendig kann die AG mit Zustimmun
g des Kommandeurs oder des StKSC (Stabschef) Objekte des Gegners zerstören oder vernichten“. Wir sprechen hier vom Kdr. einer Division, oder dessen Stabschef, dessen Erlaubnis für eine direkte Konfrontation (Überfall, Hinterhalt …) erforderlich war. Daraus kann man die Bedeutung und Wichtigkeit ermessen, die den Aufklärungsgruppen zuteil wurde.
Zu den Aufklärungsobjekten/-raum muss man sagen, dass Aufklärungsgruppen nur dann eingesetzt wurden, wenn schon Informationen aus anderen Quellen über das Aufklärungsobjekt vorlagen. Während Komplexen und Übungen wurde in einem Gebiet (ca. 10 x 10 km) ein LKW versteckt, welcher zu einer „Lance“-Atrappe umgebaut worden war. Entsprechend der realen Einsatzgrundsätze konnte dieser die ganze Zeit getarnt im Wald stehen und erst 20 min vor Abschuss seine Deckung verlassen. Es war also sehr schwer das Objekt zu finden, zumal sich die Zeit „ein Tag“ durch Jahreszeit und territoriale Gegebenheiten stark relativiert.
Jeder Gruppenführer erhielt 4 Frequenzen zugewiesen. Zwei Frequenzen für Sofortinformationen (jeweils eine Tages- und eine Nachtfrequenz) in einem Funknetz, d.h. diese Frequenz war für alle Gruppen gleich. Diese beiden Frequenzen waren empfangsseitig permanent besetzt. Theoretisch sah ein Signal auf einer dieser Frequenzen vor, dass in Kürze auf einer der anderen Frequenzen eine Meldung erfolgt. Die beiden anderen Frequenzen (je 1xTag und 1xNacht) waren als Funkrichtungen geplant und für jede Gruppe unterschiedlich. Aufklärungsmeldungen sollten nur auf dieser Frequenz übermittelt werden. Diese Frequenz wurde entsprechend der festgelegten Meldezeitpunkten empfangsseitig besetzt.
III. Zyklogramm der Entschlussfassung/Aufgabenstellung
Klarmachen der Aufgabe
– Ziel des Einsatzes.
– Die Reihenfolge der Erfüllung der Teilaufgaben, die zweckmäßigste Aufklärungsmethode bzw. Möglichkeit der Erfüllung von Spezialaufgaben.
– Die Bedingungen und materiellen Voraussetzungen für das Erreichen des Handlungraumes.
– Rolle des Aufklärungsorgans in der operativen Aufklärung und die Bedeutung der einzubringenden Aufklärungsangaben.
– Die Aufgaben, die von Organen anderer Aufklärungsarten oder von Bekämpfungsmitteln der eigenen Truppen im Interesse der Aufgabenerfüllung des Organs erfüllt werden.
– Besonderheiten des Zusammenwirkens mit eigenen Einheiten im Verlaufe der Handlungen.
– Der verfügbare Zeitfond bis zum Termin des Meldens der Einsatzbereitschaft.
Beurteilung der Lage
– Bestand, Zustand und Lage der Gruppierungen des Gegners in Handlungsrichtung und im Einsatzraum, Möglichkeiten des Gegners zum Einsatz von Bekämpfungsmitteln und mögliche Maßnahmen zur Aufklärungsabwehr, Bestand der Sicherungseinheiten, Charakter von Befestigungen und Sperren, Gefahren, die sich für die Erfüllung der Gefechtsaufgabe ergeben, Schwächen des Gegners, die ausgenutzt werden können.
– Bestand, Zustand seiner Einheit und zugeteilter Spezialisten, besondere Anforderungen an den Ausbildungsstand, die Ausrüstung und Kollektivpsyche.
– Lage von Einheiten zum Zusammenwirken, Zeitberechnung.
– Charakter des Geländes, Witterungsbedingungen, Einfluss auf KW Funkbeziehungen.
Entschluss
1. Die Idee der Handlungen
– mit welchen Kräften und Mitteln (K&M) soll die Gefechtsaufgabe (GA) gelöst werden;
– Reihenfolge der Handlungen;
– Handlungen nach Erfüllung der Hauptaufgabe;
2. Maßnahmen der Gefechtseinteilung innerhalb des Aufklärungsorgans in den Etappen
– Einteilung des Trupps;
3. Handlungen im rückwärtigen Gebiet des Gegners
– Methoden des Vordringens, Festlegen von Räumen (Basis, Wechselbasis, Platz der Wiederaufnahme);
4. Maßnahmen des Zusammenwirkens
– Maßnahmen zur Sicherheit und Aufrechterhaltung der Gefechtsbereitschaft der Angehörigen des Aufklärungsorgans;
– Maßnahmen des Zusammenwirkens mit anderen Einheiten;
5. Grundlagen der Führung und Verbindung
– Art und Weise der Übermittlung von Aufklärungsangaben sowie Empfang neuer Aufgaben;
Meldungen der Aufklärungsorgane
– Bezug der Basis (Wechselbasis);
– Beginn der Aufklärung;
– Aufklärugserge
bnis (Sofortmeldung), weitere Handlungen;
– Bezug des Platzes der Wiederaufnahme;
Dieses Zyklogramm vom Erhalt der Aufgabe bis zum Entschluss des K/AG war feststehend und wurde immer wieder abgearbeitet.
Es gewährleistete, dass unabhängig von den Personen und der unmittelbaren Situation alle notwendigen Punkte beachtet wurden.
Nach dem Erhalt der Aufgabe machte sich der K/AG die Aufgabe klar, beurteilte die Lage und fasste seinen Entschluss (meist alleine oder gemeinsam mit dem Zugführer). Der Entschluss wurde dem Vorgesetzten vorgetragen, der ihm die Aufgabe gestellt hatte. Dieser bestätige oder präzisierte den Entschluss. Erst danach wurde der Gefechtsbefehl an die Gruppe gestellt.
Zu bemerken ist der feine, aber wesentliche, Unterschied zwischen den Begriffen Gefechtsbefehl und Aufgabenstellung. Bei einem Gefechtsbefehl wird das zu erreichende Ziel und die konkrete Art und Weise befohlen, in der das Ziel zu erreichen ist.
Bei ‚normalen’ Einheiten war das Erteilen eines Gefechtsbefehls die Regel. Bei Aufklärungseinheiten, welche im Hinterland der gegnerischen Linien eingesetzt werden, wurde eine Aufgabe gestellt. Die Art und Weise, wie der Kommandeur des Aufklärungsorgans diese Aufgabe erreicht, war ihm weitgehend freigestellt. Der Kommandeur der AG wiederum erteilte seinen Soldaten einen Befehl. Er ist Teil des Aufklärungsorganes und kann somit auch seinen Befehl durchsetzen (was seine Vorgesetzten nicht konnten). Ebenfalls bemerkenswert ist die relativ geringe Anzahl der Meldungen. Zwischen den Meldungen (Basis, Aufklärungsergebnis …) konnten mitunter 4 … 7 Stunden liegen. Angestrebt wurde, dass die Zeit, in der man keine Meldung von einem Aufklärungsorgan erhielt 4 Stunden nicht überschreitet.
IV. Verschiedene Aufklärungsmerkmale bzw. spezifische Forderungen
1. Aufklärungsmerkmale für den Austritt aus dem Gefecht
a) Führen von Kernwaffenschlägen mit Erddetonation und Zünden von Kernminen zur Schaffung von Zonen mit hoher Dosisleistung auf dem Weg der angreifenden Truppen,
b) Verlegung der Lager, Versorgungsstellen, Feldlazarette und anderer rückwärtiger Truppenteile und Einrichtungen in das Hinterland,
c) Der Ausbau der Verteidigungsabschnitte im Hinterland und das Beziehen dieser Abschnitte durch aus der Tiefe herangeführte oder durch zurückweichende Kräfte,
d) Zerstörung verschiedener militärischer Objekte, einzelner Straßenabschnitte und Brücken, der Start- und Landebahnen auf den der Front am nächsten gelegenen Flugplätzen,
e) Abbau oder Zerstörung der Nachrichtenlinien, die Verlegung der Nachrichtenzentralen in die Tiefe,
f) Evakuierung der örtlichen Bevölkerung,
g) Verstärkung des Feuers der Artillerie und der Granatwerfer, Führen von Gegenangriffen mit meist unbedeutenden Kräften.
2. Aufklärungsangaben beim Aufklären eines Wasserhindernisses
a) Charakter der Verteidigung am Wasserhindernis,
b) Breite, Tiefe, Strömungsgeschwindigkeit, Bodenbeschaffenheit des Tals und des Flussbetts,
c) Vorhandensein, Zustand hydrotechnischer Anlagen, mögliche Überschwemmungszonen bei deren Zerstörung
d) Vorhandensein von Übersetzstellen, deren Zustand
e) Günstige Stellen zum Übersetzen von Panzern in Unterwasserfahrt und Ausbau von Lande-, Fähren- und Brücken übersetzstellen,
f) Vorhandensein von natürlichen Deckungen und Hindernissen an den Zugängen zum Wasserhindernis (im Winter Eisdicke und Schneetiefe).
3. Aufklärungsangaben bei der Beobachtung eines Objektes
a) günstige Annäherung zum Objekt
b) System der Sicherung, Waffen, Sperren
c) Handlungen gegnerischer Sprengtrupps, Anlegen von Sprengladungen, Verlauf Zündleitungen, Antennenanlagen für Funkfernzünder, Führungsstellen
d) Art und Weise der Verbindung zum Vorgesetzten, der die Zerstörung anweisen kann
Der Austritt aus dem Gefecht war eine der wichtigsten Aufklärungsinformationen, da sie auf einen bevorstehenden massiven Einsatz von KWEM oder chemischen Waffen hinweist. Auch hier wieder die vorrangige Ausrichtung auf den Einsatz gegnerischer KWEM.