OOID

Oberoffizier Innerer Dienst

Der OOID war dem Stabschef (StKSC) des PR-4 direkt unterstellt. Seine Aufgaben wurden auf der Grundlage der Dienstvorschrift 010/0/004 wie folgt festgelegt:
 
  • Beschilderung und Objektumzäunung;
  • Erlassung von Befehlen zur Bestreifung des Standortes, Erarbeitung Streifenpläne und Überwachung des Einsatzes der Streifen;
  • Bewachung des militärischen Objektes, Wachplanung und deren Durchsetzung;
  • Planung der Regulierung von Märschen und deren Überwachung/Kontrolle;
  • Planung der Marschwege und Abstimmung der Marschzeiten unter Beachtung der meteorologischen Verhältnisse;
  • Planung und Durchführung der Ausbildung der strukturmäßigen und nichtstrukturmäßigen Regulierer im PR-4,
  • Analyse der Verstöße und Vorkommnisse, Unterbreitung von Maßnahmen zur Verbesserung der militärischen Ordnung;
  • Durchführung von Such- und Fahndungsmaßnahmen im Standort;
 
Die oben stehenden Schwerpunkte wurden aus der Erinnerung geschrieben und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 
Im Konfliktfall wurde die gesamte Bewegung auf dem Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetz durch das Militärtransportwesen der Front/Armee koordiniert. Ein exaktes Netzwerk von Armeehauptstraßen (AHS) Armeestraßen AS, Armeerochadestraßen (ARoS) gewährleistete eine präzise Planung und Einstufung der Transporte. Es war keinem Fachdienst möglich die Sicherstellung oder den Nachschub nach vorn nach Gutdünken zu planen und auf die Reise zu schicken. Jeder Transport wurde dispatschermäßig beim MTW angemeldet, eingestuft und der Absender erhielt einen korrekten Fahrplan für den vorgeschriebenen Nachschub. Die Marschstraßen wurden mit AHS- (Nummerierung) gekennzeichnet.
 
 
Durch die territorialen Organe des MTW war das Straßennetz (das Eisenbahnnetz analog) der DDR in vier wesentliche Kategorien gegliedert:


– Militärhauptstraßen
– Militärstraßen
– Militärhaupt-Rochadestraßen und
– Militär-Rochadestraßen.

Zur Aufrechterhaltung der Bewegung der Truppen und der Benutzbarkeit der Straßenverkehrswege waren seitens der NVA auf verschiedenen Ebenen Straßenkommandantendiensttruppen aufzustellen, Brigaden, Bataillone und Kompanien.

Diese hatten sowohl Beschilderung und Regulierung wie auch Straßeninstandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten wie auch Bergung liegen gebliebener/störender Fahrzeuge uvm. wahrzunehmen.

 
Zur Durchsetzung der Ordnung auf den Militärmarschstraßen gab es Militärverkehrszeichen (MVZ).
 
Militärverkehrszeichen sind keine Verkehrszeichen entsprechend der StVO. Sie können aufgestellt werden:


a) auf Militär- und Marschstraßen,
b) in Objekten und auf Übungsplätzen,
c) im Schutzstreifen an der Staatsgrenze zur BRD und zu Westberlin sowie
d) bei Notwendigkeit an anderen Stellen.

Das Aufstellen kann zeitweilig oder ständig erfolgen.

MVZ sind für die Führer von der Militärtechnik verbindlich. Die Bestimmungen der StVO, einschließlich Verkehrszeichen, sind auch auf Straßen, auf denen MVZ aufgestellt sind, in vollem Umfang zu beachten.

Warnzeichen
Hinweiszeichen
 Zusatzzeichen
#

Quelle: „Taschenbuch für Regulierer“,1985.
 
Quelle: Die Bilder und Texte stammen aus http://ww
w.nva-forum.de/nva-board/index.php?showtopic=4752
vom User bitti62

Kommandantendienst

 
Dienst, der die rechtzeitige und gedeckte Verlegung, Konzentrierung, Entfaltung und Unterbringung der Truppen sowie die Aufrechterhaltung von Ordnung und Tarnung im Verantwortungsbereich zu gewährleisten hat. Eine seiner wichtigsten Tätigkeiten ist die Marschregulierung.
Der Kommandantendienst wird auf den Marschstraßen, in den Unterbringungsräumen (auch der Einheiten, Truppenteile und Einrichtungen der rückwärtigen Dienste) und auf dem Gefechtsfeld organisiert. Zum Kommandantendienst werden Truppenteile und Einheiten eingesetzt. An Übersetzstellen, Gebirgspässen, schwer passierbaren Straßenabschnitten und Gassen durch Sperren nehmen Pioniereinheiten an der Ausübung des Kommandantendienstes teil.

Eine besondere Aufgabe erfüllt der Kommandantendienst der NVA. Er arbeitet die Grundsätze des Verhaltens im Dienst aus, bearbeitet und untersucht strafbare Handlungen und besondere Vorkommnisse entsprechend der Melde- und Unter-suchungsordnung und achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen über Wachsamkeit, Geheimnisschutz sowie den Umgang mit Verschlusssachen.

Er verrichtet militärische Ordnungs- und Verkehrsdienste (Verkehrsreglereinheiten), kontrolliert das Verhalten der Soldaten der NVA in der Öffentlichkeit, bei Truppenübungen und Manövern, überprüft deren Dokumente (Wehrdienstausweis, Urlaubsschein), achtet auf das vorschriftsmäßige Tragen der Uniform, stellt die Disziplin und öffentliche Ordnung bei Verstößen und Fehlverhalten von Angehörigen der NVA wieder her und kontrolliert Militär- und Zivilkraftfahrer der NVA, deren Fahrzeuge sowie deren Verhalten im Verkehr.

 LO 1800 des Kommandantendienstes

DDR-Handbuch: Nationale Volksarmee (NVA), S. 15. Digitale Bibliothek Band 32: Enzyklopädie der DDR, S. 4640
(vgl. DDR-HB, S. 934-935)