Kompaniechef

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Der Verkehrsregulierungszug

 
Der Verkehrsregulierungszug der Stabskompanie (VRZ/StK) bestand aus einem ZF (StOFä), 2 Gruppenführern, einem SPW-Fahrer, einem LO-Fahrer und 12 Regulierern.
 
 Der Verkehrsregulierer war ausgerüstet mit:

KMS (seitlich abklappbar),  weiße  und schwarze  Motorradhandschuhe,  Weißkoppel,  weiße Paradehandschuhe, Regulierungsstab, Blinkkoppel, orangefarbene Rundumleuchte, Filzstiefel, Lederolkombi und nach Befehl 93/77 den polnischen Fallschirmjägerhelm aber weiß mit roter Binde und NVA-Emblem.

 

In der NVA gab es struktur- und nichtstrukturmäßige Regulierer der Truppen und die Regulierer des Straßenkommandantendienstes.

 

LO 1800 des VRZ

 
Zur Ausrüstung des VRZ gehörten die Kräder (siehe Struktur). Im Laufe der Entwicklung der NVA wurden verschiedene Typen eingesetzt (siehe Technik – TS 250). Die letze Maschine die zum Einsatz kam war die ETZ 250.
 
ETZ 250

 

Der Klappspaten (mit Hülle) ist bei dieser Version übrigens mit 2 gekreuzten Lederriemen an der Tasche rechts befestigt.

Strukturmäßige Regulierer

… hatten überwiegend Aufgaben zur Verkehrsregulierung zu erfüllen.

Zusätzlich zur festgelegten Bekleidung waren sie auszurüsten mit:

 
  • Fallschirmjägerhelm, weiß, gekennzeichnet mit rotem Streifen und Hoheitsabzeichen der DDR oder Stahlhelmüberzug;
  • Signalstab;
  • Taschenlampe mehrfarbig;
  • Blinkgürtel (auf Befehl Brust- und Rückenreflektoren);
  • Sprechfunkgerät sowie Blinklichter und Rundumleuchten.

Nichtstrukturmäßige Regulierer


… wurden aus dem Bestand der Einheiten befohlen und zur Regulierung von 
    Truppenbewegungen eingesetzt. Nach Erfüllung der Aufgaben Einsatz in der der strukturmäßigen Einheit.

Zusätzlich zur festgelegten Bekleidung erhielt der nichtstrukturmäßige Regulierer:

 
  • Stahlhelmüberzug;
  • Ärmelstulpen weiß;
  • Signalstab;
  • Brust- und Rückenreflektoren.

Für die Tätigkeit der Regulierer/Verkehrsregler (und andere Dinge) der NVA gab es ergänzende Festlegungen zur StVO. Dort heißt es:

(1) Die Verkehrsregler bzw. Regulierer der NVA sind zur Verkehrsregelung ermächtigte Personen gemäß § 1 StVO. Sie werden dazu gesondert ausgebildet und bestätigt. Den durch sie erhobenen Forderungen haben alle Verkehrsteilnehmer nachzukommen. Andere Armeeangehörige sind zur Verkehrsregelung nicht berechtigt.

 
Quelle der Bilder und des Textes: http://www.nva-forum.de/nva-board/index.php?showtopic=4752&st=30 vom User bitti62

 

 

 

 

 

 

 

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Quelle: http://www.nva-forum.de/nva-board/index.php?showtopic=1769&st=15 User: bitti62

 

 

Aus dem Bestand des VRZ/StK wurde oftmals Standort- und Zugstreifen gebildet. Dazu legte die Wachdienstvorschrift DV 010/0/004 folgendes fest:

 
Zusammensetzung:


Die Militärstreife besteht aus dem Militärstreifenführer und einem oder mehreren Militärstreifenposten. Bei mehreren Militärstreifenposten hat der Militärstreifenführer einen Stellvertreter zu bestimmen.
Als Millitärstreifenführer kann je nach Bedeutung der von der Militärstreife zu erfüllenden Aufgaben ein Offizier, Fähnrich, Unteroffizier oder Offiziersschüler des 3. bzw. 4. Studienjahres befohlen werden.
Bei motorisierten Militärstreifen gehört der Kraftfahrer mit zur Militärstreife.

Ausrüstung:


Der Militärstreifenführer ist mit Pistole und die Militärstreifenposten sind mit Maschinenpistolen zu bewaffnen. An Munition sind für die Pistole 12 Patronen in 2 Magazinen und für die Maschinenpistole 30 Patronen (ohne Patronen mit L-Spur) in einem Magazin mitzuführen.
Militärstreifen haben für die Dauer des Standortstreifendienstes weißes Koppelzeug zu tragen. Strukturmäßige damit ausgerüstete Armeeangehörige tragen außerdem ein weißes Mützenband oder einen weißen Mützenbezug. Für zeitweilige Militärstreifen ist das weiße Koppelzeug beim Standortkommamdanten zu lagern und zur Durchführen des Standortstreifendienstes auszugeben.

Einsatz:
Militärstreifen können für 24 Stunden oder nur für eine bestimmte Tages- oder Nachtzeit eingesetzt werden. Militärstreifen im 24-Stunden-Dienst haben den Standortstreifendienst so durchzuführen, dass in der Regel auf 4 Stunden Standortstreifendienst 2 Stunden Ruhe in der Dienststelle des Standortkommandanten oder im Truppenteil folgen. Militärstreifen sind in der Regel in dem Standortbereich einzusetzen, in dem sie stationiert sind.

Strukturmäßige Militärstreifen des Standortältestens sind berechtigt, Ausbildungsfahrzeuge der Gesellschaft für Sport undTechnik auf die Fahrtberechtigung, die Verkehrs- und Betriebssicherheit und den Wartungszustand zu kontrollieren.

Quelle: DV 010/0/004, 1978, mit 1. – 3. Änderung 1982, 1983 und 1987

 

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