Bundestag und NVA

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FDP: Dienstmarken der NVA erlauben

Soldaten der ehemaligen DDR
 
Verteidigung. Die FDP hat die Regierung aufgefordert, „unverzüglich“ die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) ihre rüheren Dienstgrade mit den Zusatz „a.D.“ (außer Dienst) führen dürfen. Sie hat dazu einen Antrag (15/3357) vorgelegt. Die im Rahmen der deutschen Vereinigung getroffene Regelung, die Soldaten der NVA nicht das Tragen ihrer früheren Dienstgrade erlaubt, sei in den 90er-Jahren „richtig und notwendig“ gewesen. Heute jedoch entspreche sie nicht mehr den „grundlegend geänderten Gegebenheiten“.
Frühere Warschauer Pakt-Staaten seien zwischenzeitlich Mitglieder der NATO geworden. Deren ältere Soldaten hätten heute in der NATO die gleichen Rechte wie die Soldaten der Bundeswehr. Sie seien zu Zeiten des Warschauer Paktes Verbündete der NVA-Soldaten gewesen seien und hätten ausnahmslos alle den Dienstgrad Oberst oder General geführt. Richtigerweise werde nicht unterschieden zwischen denen, die schon zu Warschauer Pakt-Zeiten in den Streitkräften gedient hätten, und denen, die erst nach 1991 Soldat geworden seien.
Quelle aller Beiträge: http://www.bundestag.de

 

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